Der Gewinn oder Verlust, der beim Verkauf einer ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie entsteht, gehört zu keiner Einkunftsart und ist deshalb steuerlich nicht relevant. Da interessieren keine Firsten. Sorry, aber das ist in der Steuerberater-Branche Basiswissen.
Ergebnis 1 bis 20 von 20
Hybrid-Darstellung
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06.06.2012, 21:53 #1Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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06.06.2012, 22:09 #2
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07.06.2012, 11:25 #3
Worauf bezieht sich dann die zweite Hälfte von § 23, Satz 3 EStG?:
"Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden"Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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07.06.2012, 11:53 #4
Wenn die Wohnung vorher oder zwischenzeitlich vermietet oder gewerblich genutzt wurde.
Danach gilt immer die 3 Jahresregel.Gruß Max
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