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  1. #1
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Der Gewinn oder Verlust, der beim Verkauf einer ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie entsteht, gehört zu keiner Einkunftsart und ist deshalb steuerlich nicht relevant. Da interessieren keine Firsten. Sorry, aber das ist in der Steuerberater-Branche Basiswissen.
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  2. #2
    Sea-Dweller Avatar von Submax
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    Danke für die Antwort
    Gruß Max

  3. #3
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von Agent0815 Beitrag anzeigen
    Der Gewinn oder Verlust, der beim Verkauf einer ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie entsteht, gehört zu keiner Einkunftsart und ist deshalb steuerlich nicht relevant. Da interessieren keine Firsten...
    Worauf bezieht sich dann die zweite Hälfte von § 23, Satz 3 EStG?:

    "Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden"
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  4. #4
    Sea-Dweller Avatar von Submax
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    Wenn die Wohnung vorher oder zwischenzeitlich vermietet oder gewerblich genutzt wurde.
    Danach gilt immer die 3 Jahresregel.
    Gruß Max

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