Hallo Forum,

jeder sagt was anderes, ob Stb., WP oder VerstV.

Folgende Frage: Muss man als Auktionshaus ein Bietauftrag (sowas: http://www.wag-auktionen.de/download...mular59-60.pdf) als Original (also in Papierform) aufbewahren, und falls ja, wie lange?

In der Versteigerungsverordnung steht nichts davon (http://dejure.org/gesetze/VerstV/8.html) - nur von den Einlieferungsunterlagen.

Kann mir jemand weiterhelfen? Es wird ja auch nicht jedes "Handheben" im Auktionssaal dokumentiert.

Vielen Dank!