Hallo Forum,
jeder sagt was anderes, ob Stb., WP oder VerstV.
Folgende Frage: Muss man als Auktionshaus ein Bietauftrag (sowas: http://www.wag-auktionen.de/download...mular59-60.pdf) als Original (also in Papierform) aufbewahren, und falls ja, wie lange?
In der Versteigerungsverordnung steht nichts davon (http://dejure.org/gesetze/VerstV/8.html) - nur von den Einlieferungsunterlagen.
Kann mir jemand weiterhelfen? Es wird ja auch nicht jedes "Handheben" im Auktionssaal dokumentiert.
Vielen Dank!
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05.06.2012, 13:32 #1
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Aufbwahrungsfrist Auktionsauftrag
Gruß
Tobias
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