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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Künstlersozialkasse

    Kennt sich einer mit der Künstlersozialkasse (KSK) aus? Wann muss man die bezahlen? WER bezahlt die?

    Hintergrund: Eine Visagistin meinte, als Fotograf müsste man die "Künstlersozialkasse" bezahlen. Visagistin = Haare & Makeup.

    Muss ich dann demnächst beim Friseur auch einen Beitrag zur KSK bezahlen?

    Wann ist ein Künstler ein Künstler? Ist ein Model nicht auch ein Künstler? Und der Fotograf nicht auch?

    Fragen über Fragen.

  2. #2
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    KSK ist doch für Künstler die Alternative zur herkömmlichen Krankenkasse. Wenn du Künstler bist, kannst du versuchen, in die KSK zu kommen und bist dann wesentlich günstiger krankenversichert. Die Beiträge sind echt ein Witz, der Eingangssatz liegt bei 73,- pro Monat für das volle KK-Programm, es ist aber recht schwierig, reinzukommen. Die Meßlatte liegt hoch und es wird immer wieder nachgeprüft. Meine Frau ist in der KSK, wenn du mehr Infos brauchst, nur zu.

    Der Begriff "Künstler" wird sehr streng definiert. Als Goldschmied etwa darfst du etwa nur Unikate fertigen, keine Fertigwaren vertreiben, quasi kein Geld mit Reparaturen verdienen, dein Geld nicht mit Handelsware verdienen (also keine teuren Steine oder teure Metalle in großer Menge), also nix machen ,was Geld bringt Außerdem mußt du ein ziemliches Repertoire an Ausstellungen etc. nachweisen können. Als Fotograf wird das ähnlich sein: keine Werbeaufnahmen, keine Portraitsachen und so, nur die reine Fotokunst. Model=Künstler? Wohl kaum im Sinne der KSK, Models machen doch eigentlich nur im gewerblichen Rahmen Geld.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Danke Tobias, so sehe ich das auch. Eine Visa ist demnach auch kein Künstler, oder? So würde ich das nämlich auch deuten.

    Ich will da nicht rein , mir sagte man nur, wenn man einen Künstler beautftragt, muss man als Auftraggeber das bezahlen. Und DAS irritierte mich.

  4. #4
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    Da müsstest du als Gast ja in jedem Cabaret KKK bezahlen - die "Tänzerinnen" laufen ja als "Künstlerinnen" unter Kurzaufenthaltsbewilligung L ...

  5. #5
    Double-Red Avatar von COMEX
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    Elmar, das ist ein unendliches Thema:

    http://www.kuenstlersozialkasse.de/w...dverwerter.php
    Viele Grüße Markus

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  6. #6
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Jetzt weiß ich, was du meinst.

    Das stimmt. Wenn wir bei unseren Konzerten einen Künstler buchen, der in der KSK ist, müssen wir auf die gezahlte Gage einen KSK-Beitrag abführen. Es sind aber nur wenige Künstler da drin, eben aus den o.g. Gründen. Bislang hatten wir nur 2 oder 3, bei denen das so war und die Beträge waren nicht hoch.

    Ist eine Visa eine Künstlerin? Keine Ahnung Eine, die du für Geld buchen kannst, sicher nicht, zumindest nicht in den Augen der KSK. Gibt es welche, die sowas aus künstlerischen Aspekten machen, bei Theatern etwa? Möglich.

    Lies dich hier mal ein:

    http://www.google.de/search?q=k%C3%B...w=1160&bih=687
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  7. #7
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Zitat Zitat von avalanche Beitrag anzeigen
    Da müsstest du als Gast ja in jedem Cabaret KKK bezahlen - die "Tänzerinnen" laufen ja als "Künstlerinnen" unter Kurzaufenthaltsbewilligung L ...
    Der Gast nicht, der Veranstalter/Betreiber u.U. schon.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Ja ok, jetzt blicke ich etwas durch. Das hat mir schon geholfen.

    Warum muss man so was so kompliziert machen? Damit man nicht durchblickt, oder?

  9. #9
    Double-Red Avatar von COMEX
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    Logo, sonst wäre es ja nicht künstlerisch!
    Viele Grüße Markus

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  10. #10
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Genau!

    In diesem Sinne,


  11. #11
    Sea-Dweller Avatar von misterbannister
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    aber eine visagistin kann doch in der KSK sein.....ich als haarschneider nicht.....würde ich haare UND make up machen könnte ich in die KSK eintreten wenn i h nur haare schneide dann bin ich handwerker und darf nicht.....

    soo schwierig dort rein zu kommen ist es nicht,es gibt eben genaue definierungen die erfüllt werden müssen was genau du ausüben darfst und was dann aber nicht.....

    die beiträgen sind niht mhr so niedrig wie vor ein paar jahren,aber im vergleich was man sonst in der normalen KK zahlen müsste ist das ein witz....wobei es dann ja auch immer einkommensabängig ist....
    dont envy me, i"ve got my own pain

    gruß thorsten

  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von Morgan911
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    Elmar als Fotograf bist du in der KSK versicherungspflichtig. Es ist für dich eine Pflichtversicherung ( genauso wie die Berufsgenossenschaft).

    Für Haare & Makeup, sowie für Styling musst du eine Künstlersozialabgabe zahlen.
    Gruß Klaus

  13. #13
    Wristshotkönig des Jahres Avatar von Koenig Kurt
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    Zitat Zitat von misterbannister Beitrag anzeigen
    die beiträgen sind niht mhr so niedrig wie vor ein paar jahren,aber im vergleich was man sonst in der normalen KK zahlen müsste ist das ein witz....wobei es dann ja auch immer einkommensabängig ist....

    Die Krankenkasse halbiert sich zwar in etwa, dafür zahlt man aber Sozialabgaben. In nicht unerheblicher Höhe. Im Endeffekt zahlt man also genau so viel. Bekommt dafür später mal ein bisschen Rente und evtl. mal Arbeitslosengeld. Muss man also genau abwägen, ob man lieber ausschließlich selbst vorsorgt oder sich zusätzlich auf den Staat verlässt und dafür Abgaben zahlt.

    Ich kenne genügend Künstler, die auf die KSK verzichten. Hat aber jetzt nix mehr mit Elmars "Problem" zu tun.

    Beste Grüße,
    Kurt

    I started out with nothin' and I still got most of it left

  14. #14
    PREMIUM MEMBER Avatar von Treo
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    Solange du Nebenberuflich bist, passiert da so oder so nicht's
    Lieben Gruß René

  15. #15
    Freccione Avatar von maut
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    und du bist schon in dem moment nicht mehr KSK-würdig, in dem du über 5.000,- jährlich mit nichtkünstlerischer arbeit verdienst.
    grüsse,
    niels

  16. #16
    Deepsea Avatar von Teppo
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    Die KSK zahlt immer der Auftraggeber. Wenn ein Unternehmer, Künstler oder Freiberufler einen Künstler engagiert, egal ob Fotograf, Musiker oder Regisseur, wird ein genau festgelegter Anteil des Honorars für die KSK fällig. Wir arbeiten bspw. mit freien Grafikern, mit Filmern, Musikern und Sprechern zusammen, die wir beauftragen. Einmal jährlich muss ich eine Aufstellung aller an Künstler gezahlte Honorare machen und an die KSK melden, die dann einen gewissen Prozentsatz auf die gezahlten Honorare abfordert.

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