Das Recht dazu hat er nicht, wenn Privatverkauf!
Selbst bei Gewerbe sind es nur 14 Tage.
Das einzige was passieren kann ist, das Du eine negative Bewertung bekommst.
Ergebnis 1 bis 20 von 45
Thema: kurze Ebay Frage
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01.12.2012, 10:59 #1
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kurze Ebay Frage
Moin
hab am 27.10.2012 einen Pulli bei Ebay verkauft.
Gestern, also am 30.11.2012 kommt eine Email vom Käufer, er möchte eine Rückabwicklung.
Ich möchte dem nicht zustimmen.
Frage: Hat er dazu ein Recht?
Kein versteckter Mangel o.ä., Beschreibung / Bebilderung war korrekt.
DankeViele Grüße, Florian!
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01.12.2012, 11:01 #2__________________________________________
von mir aus......
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01.12.2012, 11:12 #3
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Themenstarter
Wenn dem so ist, werde ich mich dagegen via Ebay wehren. Aber danke für die Info!
Viele Grüße, Florian!
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01.12.2012, 11:39 #4
Ebay mischt sich meistens in solche Diskussionen nicht ein, das wird eher schwierig.
Weise ihn darauf hin, das er auch für Rückporto aufkommt und lass Dir das Ding zurückschicken, sperr ihn auf der Accountliste und stell ihn neu ein.
Ist zwar der ärgerlichere Weg, aber der stressfreiere......__________________________________________
von mir aus......
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01.12.2012, 11:41 #5ehemaliges mitgliedGast
könntest auch laufen lassen, er wird nicht bezahlen und einen fall wegen säumiger zahlung eröffnen. so kriegst deine gebühren wieder...
müßtest dann natürlich neu einstellen.
edit, seh gerade hast bestimmt schon hin und her geschrieben...Geändert von ehemaliges mitglied (01.12.2012 um 11:43 Uhr)
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01.12.2012, 11:45 #6
So 100% klar ist noch nicht, ob der Käufer das gar nicht erst bezahlen will, oder ob das schon bezahlt und verschickt ist und der Käufer das nun zurückgeben (und sein Geld wiederhaben) will.
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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01.12.2012, 11:47 #7ehemaliges mitgliedGast
Will er wirklich nach mehr als 4 Wochen eine Rückabwicklung ? Oder ist das ein Tippfehler ? Hat er denn schon gezahlt ? Fragen über Fragen.......
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01.12.2012, 11:47 #8ehemaliges mitgliedGast
nico, stimmt auch wieder
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01.12.2012, 12:04 #9
Rückabwicklung klingt, als wäre der Deal inkl. Bezahlung bereits abgeschlossen.
Gruß,
Martin
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01.12.2012, 12:07 #10
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Themenstarter
Er hat schon bezahlt, schon vor 1 Monat, kein Tippfehler
Ich wäre doch schön doof, wenn ich mich darauf einlasse.Viele Grüße, Florian!
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01.12.2012, 12:10 #11
Wenn Du den "privat, keine Garantie, keine Rückname, bla bla" Satz reingeschrieben hast, dann ist die Geschichte gelutscht.
Gruß,
Martin
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01.12.2012, 12:14 #12ehemaliges mitgliedGast
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01.12.2012, 12:18 #13
ein Monat ist zu lang und man sieht mal wieder ebay ist für Privatverkäufer ein Zoo
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01.12.2012, 12:41 #14
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01.12.2012, 12:56 #15ehemaliges mitgliedGast
wenn du das privatperson bla bla und rückgabe in der auktion ausgeschlossen hast, würde ich mir da garkeine sorgen machen.
ich hatte was ähnliches auch mal war glaub ich sogar was über nem monat
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01.12.2012, 12:57 #16
Der wird dir doch irgend einen Grund für die Rückabwicklung genannt haben, Pulli kaputt gegangen etc.???
Keiner kommt doch auf die Idee grundlos einen Pulli bei einem Privatverkauf nach 1 Monat zurückgeben zu wollen
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01.12.2012, 13:02 #17
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Themenstarter
Er sagt, der Pulli (D&G) weicht in div. Merkmalen von seinen bisherigen D&G Produkten ab, glaubt mir aber gleichzeitig das er authentisch ist, was er übrigens auch ist
Ich hab leider keine Rechnung mehr, hab ihm aber auch den Laden genannt, wo ich ihn erworben hatte mit dem Hinweis, er möge sich das doch dort bestätigen lassen.
Meine Vermutung: Er passt nicht, er mag ihn nicht oder er wollte ihn nur einmal tragen oder was weiß ich.
Der größte Witz: Wir reden hier über 45 EUR "Streitwert".
Danke an Euch alle für die Hinweise und das mitschmunzelnViele Grüße, Florian!
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01.12.2012, 13:06 #18
Da bekommt man ja mal wieder richtig Lust auf ebay etwas zu verkaufen!
Gruss. Ulf
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01.12.2012, 13:13 #19
Dann gibts ja nur 2 Möglichkeiten:
1. Kontakt abbrechen, negative Bewertung kassieren...
2. Wenn dir viel an deinem einwandfreien Ebayprofil liegt, Pulli zurück nehmen und hier im NW anbieten...
Musst du selber entscheiden wieviel dir ne negative bzw. positive wert ist
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01.12.2012, 13:19 #20
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Ich nehm das nicht zurück. Schon aus Prinzip nicht. Es sei denn, es wäre berechtigt, und das ist es nicht.
Ich bin da eigenViele Grüße, Florian!
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