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  1. #1
    Comex
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    kurze Ebay Frage

    Moin

    hab am 27.10.2012 einen Pulli bei Ebay verkauft.

    Gestern, also am 30.11.2012 kommt eine Email vom Käufer, er möchte eine Rückabwicklung.

    Ich möchte dem nicht zustimmen.

    Frage: Hat er dazu ein Recht?

    Kein versteckter Mangel o.ä., Beschreibung / Bebilderung war korrekt.

    Danke
    Viele Grüße, Florian!

  2. #2
    Das Recht dazu hat er nicht, wenn Privatverkauf!
    Selbst bei Gewerbe sind es nur 14 Tage.
    Das einzige was passieren kann ist, das Du eine negative Bewertung bekommst.
    __________________________________________
    von mir aus......

  3. #3
    Comex
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    Wenn dem so ist, werde ich mich dagegen via Ebay wehren. Aber danke für die Info!
    Viele Grüße, Florian!

  4. #4
    Ebay mischt sich meistens in solche Diskussionen nicht ein, das wird eher schwierig.
    Weise ihn darauf hin, das er auch für Rückporto aufkommt und lass Dir das Ding zurückschicken, sperr ihn auf der Accountliste und stell ihn neu ein.
    Ist zwar der ärgerlichere Weg, aber der stressfreiere......
    __________________________________________
    von mir aus......

  5. #5
    ehemaliges mitglied
    Gast
    könntest auch laufen lassen, er wird nicht bezahlen und einen fall wegen säumiger zahlung eröffnen. so kriegst deine gebühren wieder...

    müßtest dann natürlich neu einstellen.

    edit, seh gerade hast bestimmt schon hin und her geschrieben...
    Geändert von ehemaliges mitglied (01.12.2012 um 11:43 Uhr)

  6. #6
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    So 100% klar ist noch nicht, ob der Käufer das gar nicht erst bezahlen will, oder ob das schon bezahlt und verschickt ist und der Käufer das nun zurückgeben (und sein Geld wiederhaben) will.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  7. #7
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Will er wirklich nach mehr als 4 Wochen eine Rückabwicklung ? Oder ist das ein Tippfehler ? Hat er denn schon gezahlt ? Fragen über Fragen.......

  8. #8
    ehemaliges mitglied
    Gast
    nico, stimmt auch wieder

  9. #9
    Sykes Avatar von retsyo
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    Rückabwicklung klingt, als wäre der Deal inkl. Bezahlung bereits abgeschlossen.
    Gruß,
    Martin

  10. #10
    Comex
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    Er hat schon bezahlt, schon vor 1 Monat, kein Tippfehler

    Ich wäre doch schön doof, wenn ich mich darauf einlasse.
    Viele Grüße, Florian!

  11. #11
    Sykes Avatar von retsyo
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    Wenn Du den "privat, keine Garantie, keine Rückname, bla bla" Satz reingeschrieben hast, dann ist die Geschichte gelutscht.
    Gruß,
    Martin

  12. #12
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von Fluzzwupp Beitrag anzeigen
    Er hat schon bezahlt, schon vor 1 Monat, kein Tippfehler
    und er hat den pulli auch schon seit nem monat ?

    wenn ja, LOL

  13. #13
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    ein Monat ist zu lang und man sieht mal wieder ebay ist für Privatverkäufer ein Zoo

  14. #14
    Comex
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    Zitat Zitat von 116233 Beitrag anzeigen
    und er hat den pulli auch schon seit nem monat ?

    wenn ja, LOL
    Ja, ist echt so.
    Viele Grüße, Florian!

  15. #15
    ehemaliges mitglied
    Gast
    wenn du das privatperson bla bla und rückgabe in der auktion ausgeschlossen hast, würde ich mir da garkeine sorgen machen.

    ich hatte was ähnliches auch mal war glaub ich sogar was über nem monat

  16. #16
    Day-Date Avatar von Hudlhe
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    Der wird dir doch irgend einen Grund für die Rückabwicklung genannt haben, Pulli kaputt gegangen etc.???

    Keiner kommt doch auf die Idee grundlos einen Pulli bei einem Privatverkauf nach 1 Monat zurückgeben zu wollen

  17. #17
    Comex
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    Er sagt, der Pulli (D&G) weicht in div. Merkmalen von seinen bisherigen D&G Produkten ab, glaubt mir aber gleichzeitig das er authentisch ist, was er übrigens auch ist

    Ich hab leider keine Rechnung mehr, hab ihm aber auch den Laden genannt, wo ich ihn erworben hatte mit dem Hinweis, er möge sich das doch dort bestätigen lassen.

    Meine Vermutung: Er passt nicht, er mag ihn nicht oder er wollte ihn nur einmal tragen oder was weiß ich.

    Der größte Witz: Wir reden hier über 45 EUR "Streitwert".

    Danke an Euch alle für die Hinweise und das mitschmunzeln
    Viele Grüße, Florian!

  18. #18
    PREMIUM MEMBER Avatar von usummer
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    Da bekommt man ja mal wieder richtig Lust auf ebay etwas zu verkaufen!



    Gruss. Ulf

  19. #19
    Day-Date Avatar von Hudlhe
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    Dann gibts ja nur 2 Möglichkeiten:

    1. Kontakt abbrechen, negative Bewertung kassieren...

    2. Wenn dir viel an deinem einwandfreien Ebayprofil liegt, Pulli zurück nehmen und hier im NW anbieten...


    Musst du selber entscheiden wieviel dir ne negative bzw. positive wert ist

  20. #20
    Comex
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    Ich nehm das nicht zurück. Schon aus Prinzip nicht. Es sei denn, es wäre berechtigt, und das ist es nicht.

    Ich bin da eigen
    Viele Grüße, Florian!

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