Ergebnis 1 bis 8 von 8
  1. #1
    GMT-Master
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    Krankentagegeld - Lohnfortzahlung Frage

    Kann man im Geschäftsführervertrag einer GmbH Lohnfortzahlung ausschliessen um Krankentagegeld als privatversicherter schon vor 60 Tagen zu nutzen?

  2. #2
    Sea-Dweller Avatar von ludicree
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    Das kann dir der Steuerberater der GmbH auf jeden Fall sagen.
    Gruss,
    Andi

    Das Leben ist viel zu kurz für schlechte Uhren.

  3. #3
    GMT-Master
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    Themenstarter
    Gibt es noch andere Tips?

  4. #4
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Hier gibt es ja einige StB., bestimmt noch etwas sagen. Für mich als Laie klingt es unlogisch. Wenn es so einfach ginge, würde ja jeder GF der eigenen GmbH dieses "Risiko" auf eine private Versicherung abwälzen und sich so Geld sparen können.

  5. #5
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Geht ab, dem 14tem Tag,
    habe ich vor 6 Jahren als GF selber so gemacht nach Ruecksprache mit meinem Steuerberater und der PKV.

    Ob man das generell ausscshliessen konnte (kann) von Tag 1 an, kann ich nicht sagen, weiss aber das die PKV reichlich zulangen wird , wenn Sie eher in Leistung gehen muessen !

  6. #6
    GMT-Master
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    Themenstarter
    Hab was gefunden. Als geschäftsführender Gesellschafter (mit bestimmten Vorraussetzungen) gilt man nicht als Arbeitnehmer, daher gilt das Lohnfortzahlungsgesetz nicht automatisch-Also wenn nicht im Vertrag geregelt, dann ist die Krankenversicherung zuständig.
    Kann das jemand bestätigen?

  7. #7
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von solebox Beitrag anzeigen
    Hab was gefunden. Als geschäftsführender Gesellschafter (mit bestimmten Vorraussetzungen) gilt man nicht als Arbeitnehmer, daher gilt das Lohnfortzahlungsgesetz nicht automatisch-Also wenn nicht im Vertrag geregelt, dann ist die Krankenversicherung zuständig.
    Kann das jemand bestätigen?
    hört sich einfach an,ist es aber nicht.
    bist dann quasi selbstständig und von der sozialversicherungspflicht befreit.
    langwieriger prozess mit diversen anträgen etc.

    weiteres kann dir dein steuerberater sagen.
    VG
    Udo

  8. #8
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Zitat Zitat von solebox Beitrag anzeigen
    Hab was gefunden. Als geschäftsführender Gesellschafter (mit bestimmten Vorraussetzungen) gilt man nicht als Arbeitnehmer, daher gilt das Lohnfortzahlungsgesetz nicht automatisch-Also wenn nicht im Vertrag geregelt, dann ist die Krankenversicherung zuständig.
    Kann das jemand bestätigen?
    Wenn Du auch Gesellschafter bist, kannst Du Lohnfortzahlung auschließen, da das Lohnfortzahlungsgestz dann sich nicht greift. Wie Du das Thema aber privat absicherst, ist ne ganz andere Frage.
    Und ob man als Gesellschafter-Geschäftsführer kein Arbeitnehmer ist, lässt sich so einfach nicht beantworten. Vorab wäre zuerst mal zu klären, auf welches Rechtsgebiet sich diese Frage bezieht: Sozialversicherungsrecht, Steurrecht, Arbeitsrecht............

    Der Lapsus passiert meist umgekehrt: Im Vertrag steht was von 6 Monaten Lohnfortzahlung und die Absicherung bei der KV ist bereits ab der 6. Woche.
    Geändert von Agent0815 (27.08.2012 um 12:09 Uhr)
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

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