Hoffentlich irgendwie versichert...
Alles Gute!
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Hybrid-Darstellung
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19.04.2012, 21:20 #1Grüße, Stephan.
"Wenn der liebe Gott sich im Himmel langweilt, dann öffnet er das Fenster und betrachtet die Boulevards von Paris." H. Heine
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20.04.2012, 06:36 #2Gesperrter User
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- 98
Themenstarter
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20.04.2012, 19:48 #3
Da würde ich doch gerne mal wissen ob es nötig ist meiner Versicherung ( bin gut Hausratversichert ) meine Uhren separat anzugeben?? Ist ja doch relativ heikel wenn die Babys zu Hause gelagert werden!!! Wer hat da Erfahrungen??? Gruß Jan
If you pray hard enough, you can make water run uphill! How hard? Hard enough to make water run uphill, of course!
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20.04.2012, 19:57 #4Comex
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Du hast die Suchfunktion hier noch nicht entdeckt, gell?
--> Beispiel
LG, Oliver
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20.04.2012, 22:09 #5
Danke!!!! Gruß Jan
If you pray hard enough, you can make water run uphill! How hard? Hard enough to make water run uphill, of course!
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20.04.2012, 20:06 #6
Bei gut 150 Versicherern in Deutschland, macht da jeder es ein bisschen anders.
Aber Du machst keinen Fehler, wenn Du Dich schriftlich direkt (und nicht Deinen Vertreter) an Deine Versicherung wendest, Dein Anliegen mitteilst und Dir dieses schriftlich!! bestätigen läßt und volia, im Schadenfall bist Du im Rahmen der Hausratbedingungen aus dem Schneider.Simon says……..
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20.04.2012, 20:11 #7
Das kommt ganz auf deine Versicherung an. Jede handhabt das anders, teilweise in erheblichem Maße.
In jedem Fall ist es nützlich vorher dort eine Liste zu hinterlegen, was du an Werten hast, und mit deinem Vermittler darüber zu reden, was wo mit drin ist, oder auch nicht.
Ab einer bestimmten Grenze (das kann irgendwo zwischen 10k und 50k sein) geht es dann auch mit Safe, Alarmanlagen usw. los.
Die Vermittler müssen sich bei Uhren im Normalfall auch erst bei der Zentrale "aufschlauen". Also ganz genau nachfragen!
Ich selbst bin bei der Aachen-Münchener, die nur mit persönlichem Kontakt (also nicht nur per Mausklick) abschliesst, und die scheinen da sehr pauschal zu agieren und vernünftige Bedingungen zu haben.
Aber auch dort gilt: Bei Einbruch und Überfall (ggf. durch Polizeiprotokoll/Verletzung, etc. belegbar!) sind die Uhren versichert, auch aushäusig. Bei Trickdiebstahl, und dazu zählt vermutlich auch der vorliegende bedauernswerte Fall, eben nicht!
Vor nicht allzu langer Zeit wurde hier ja der Fall der vom Arm gezogenen Newman auf Ibiza diskutiert. Das galt wohl NICHT als Überfall.
Bitte Suche (Hausratversicherung, Diebstahl) bemühen, und du wirst reichlich Lesematerial finden!Mehr als Weisheit aller Weisen
Galt mir reisen, reisen, reisen ... Theodor Fontane
Wherever I lay my head is home!
Mic
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20.04.2012, 20:16 #8
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Und auch die Frage, ob Stahluhren Hausrat oder Wertgegenstand sind wird dabei sein.
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