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  1. #1
    Day-Date Avatar von Waschi.1
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    Nutzungsänderung Gewerberaum --> Wohnraum

    1 Tag vor der Eigentümerversammlung kam eine Änderung der Tagesordnung per Post.
    Ein Miteigentümer möchte 120m2 die nach Teilungserklärug "Gewerberäume/Lagerräume" sind, in Wohnraum umwandeln..
    Da ich selbst am Kauf interessiert war und mir vor 2 Jahren durch die Hausverwaltung mitgeteilt wurde das eine Änderung in Wohnraum nicht möglich ist ... Macht mich das etwas stutzig.. Den die Räume gab es für ein Appel und nen Ei..
    Können die Miteigentümer eine Zahlung erwarten wenn zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird ??
    Ein Freund zb hat vor 2 Jahren eine Terasse auf sein Dach des Wohnzimmer gebaut und musste für die Schaffung von Wohnraum eine Summe X an die Miteigentümer zahlen..

    Geändert von Waschi.1 (16.04.2012 um 22:10 Uhr)


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  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Retto
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    Das würde ich mit dem Beirat mal besprechen denn der Punkt ist eigentlich gar nicht gültig meiner Meinung nach denn die Tagesordnung muss glaub ich 14 Tage vorher feststehen.
    Und selbst wenn muss die weg dem auch einstimmig zustimmen soweit ich weiß, daher kann man es eh blockieren
    liebe grüße von der Küste Andre´

  3. #3
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Dass sich Bauämter bei einer Nutzungsänderung von Gewerbe in Wohnen zickig anstellen ist mir neu. Selbst umgekehrt ist das mittlerweile stark erleichtert.

    Zitat Zitat von Retto Beitrag anzeigen
    Das würde ich mit dem Beirat mal besprechen denn der Punkt ist eigentlich gar nicht gültig meiner Meinung nach denn die Tagesordnung muss glaub ich 14 Tage vorher feststehen.
    Klar kann man, muss man aber nicht. Bringt ja nichts, außer dass der TOP auf der nächsten Versammlung landet.


    Waschi: Kannst dich entspannen, Nutzungsänderung ist nur durch einstimmigen Beschluss aller Eigentümer möglich.

    Die Genehmigung kann auch an eine Ausgleichszahlung gebunden sein, wenn die WEG das beschließt. immerhin ist eine Nutzungsänderung von Gewerbe in Wohnen meistens mit einer Wertsteigerung für den betreffenden Eigentümer verbunden.
    Geändert von paddy (16.04.2012 um 22:28 Uhr)
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  4. #4
    Day-Date Avatar von Waschi.1
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    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Klar kann man, muss man aber nicht. Bringt ja nichts, außer dass der TOP auf der nächsten Versammlung landet.


    Waschi: Kannst dich entspannen, Nutzungsänderung ist nur durch einstimmigen Beschluss aller Eigentümer möglich.

    Die Genehmigung kann auch an eine Ausgleichszahlung gebunden sein, wenn die WEG das beschließt. immerhin ist eine Nutzungsänderung von Gewerbe in Wohnen meistens mit einer Wertsteigerung für den betreffenden Eigentümer verbunden.

    Sowas wollte ich hören. Den die Butze ist für 17 K versteigert worden.. Lächerlich.
    Da es auf jeden Fall eine Wertsteigerung ist gibt es Richtwerte ?
    Mein Kumpel musste in HH 1000€ pro neuen m² " Terasse" zahlen !!


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  5. #5
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von Waschi.1 Beitrag anzeigen
    ... Da es auf jeden Fall eine Wertsteigerung ist gibt es Richtwerte ? ...
    Ob es Richtwerte gibt kann ich nicht sagen. Ich kenne das als Verhandlungssache.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen

    Klar kann man, muss man aber nicht. Bringt ja nichts, außer dass der TOP auf der nächsten Versammlung landet.
    Sehe ich etwas anders: die Zeit kann man nutzen um Allianzen zu schmieden ...

  7. #7
    Day-Date Avatar von Waschi.1
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    Ich würde mich nicht wundern wenn das auch wieder ein Bekannter von der Eigentümerin der Wohnungsverwaltung ist...
    Da sie eh wieder 2-3 Rentner in Vollmacht vertritt ....


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  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von Retto
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    Bei einstimmig macht das doch nix denn reicht deine Gegenstimme doch

    Zumal die nutzungsänderung doch auch von Bauamt abgesegnet werden muss und die stellen sich da oft richtig zickig an.
    Geändert von Retto (16.04.2012 um 22:25 Uhr)
    liebe grüße von der Küste Andre´

  9. #9
    Day-Date Avatar von Waschi.1
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    Ich hab zb 2 Whg. Ca 100 m² beide auf 2 Etagen für 90 K ersteigert..


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  10. #10
    Day-Date Avatar von Waschi.1
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    Wenn man da jetzt 20 K aufruft wird er bestimmt große Augen machen weil in der Tagesordnung steht es ja fast so drin als wenn das durchgewunken wird.. Die Hausverwaltung hätte doch hier schon einen Hinweis geben können das evtl eine Ausgleichszahlung in Aussicht steht..


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  11. #11
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    Naja ich hab genug mit Hausverwaltern zu tuen, denen ist der vor oder Nachteil der weg meist schlichtweg sch... egal.
    Das muss man schon über den Beirat regeln
    liebe grüße von der Küste Andre´

  12. #12
    Day-Date Avatar von Waschi.1
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    Allianzen sieht schlecht aus.. 2-3 Rentner haben der Verwaltung ne Vollmacht geschickt..
    Dann ist die Sparkasse noch Miteigentümer.. Den Vertreter werd ich morgen mal abfangen ...


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  13. #13
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Ich hab's mal andersrum erlebt. Da wollte jemand seiner Mieterin (Rechtsanwältin, alleine erziehend) den Wohnraum zur Nutzung als "Kanzlei" ermöglichen. Die Sache war innerhalb von 30 Sekunden erledigt.
    Gruß, Stefan



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  14. #14
    Day-Date Avatar von Waschi.1
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    weil du so kinderlieb warst


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  15. #15
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Zitat Zitat von Waschi.1 Beitrag anzeigen
    weil du so kinderlieb warst
    Das hatte nichts mit dem Kind zu tun. Das hatte sich seine Mutter ja schließlich nicht ausgesucht.
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  16. #16
    Day-Date Avatar von Waschi.1
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    Danke euch allen für die Tips und Infos.
    Das Forum ist so geil


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  17. #17
    Day-Date Avatar von Waschi.1
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    Berechtigt das auch zur Mietkürzungen wenn plötzlich eine Gewerbe nebenan ist ?
    Dann hast du ja alles richtig gemacht Stefan.


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  18. #18
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Ich hab das ja nicht alleine verursacht. Bis auf den Eigentümer waren fast alle dagegen. Und wie Paddy schon schrieb, ist für die Nutzungsänderung eh ein einstimmiger Beschluss erforderlich.
    Gruß, Stefan



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  19. #19
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    Hallo zusammen,

    eine Zweckbestimmungsänderung kann nur dann stattfinden, wenn die Gemeinschaftsordnung eine entsprechende Aussage trifft. Da gibt es die unterschiedlichsten Varianten, von einer bestimmte Mehrheit bei Beschlussfassungen bis hin zur Zustimmung des Verwalters ist alles geboten.

    Also erst mal die Unterlagen checken .

    Steht gar nichts drin, kann die Zweckbestimmungsänderung nur durch die Änderung der Teilungserklärung geschehen - also muss zuerst ein allstimmiger Beschluss gefasst werden, das Dokument muss geändert werden und alle Eigentümer müssen zum Notar marschieren und die neue Urkunde unterzeichnen. In der Praxis schlichtweg undurchführbar. Ein allstimmiger Beschluss alleine reicht nicht ohne Vereinbarung!

    Wenn Du magst, kannst Du mir Deine Teilungserklärung per Mail senden und ich prüfe das. So Zeug ist mein täglich Brot.
    Geändert von Relax1 (17.04.2012 um 14:50 Uhr)
    Ciao, Petra

    www.pb-foto.net

  20. #20
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    So heute war die Versammlung...
    Die Verwaltung schmierte allen Honig um den Mund wie schön es doch ist das wir alle tolle Mieter haben..
    Und der Herr ... eine Bitte hat das wir alle unkompliziert der Nutzungsänderung zustimmen da ja für uns kein Nachteil entsteht..
    Ich bat dann um Rederecht und hab dann meine Meinung kund getan und auf die nicht unerhebliche Wertsteigerung hingewiesen und noch mal nachgefragt warum mir als Kaufinteressierter mitgeteilt wurde das eine Nutzungsänderung nicht möglich sei..
    Die Verwaltung stammelte sich einen ab und meinte dann das durch einen Mehrheitsbeschluss eine Änderung möglich ist..
    Da ich meine Teilungserklärung ja mit hatte musste ich dann leider vorlesen das eine Nutzungsänderung nur einstimmig möglich ist.


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