Meine private Krankenversicherung (PKV) informierte mich bereits 2009, dass sie zukünftig meine Daten an Behörden weiterleitet, wenn ich dem nicht widerspräche. Ich widersprach und meine PKV leitete die Daten entgegen meiner Anweisung, die ich leider nur per E-Mail an meinen Kundenberater leitete, weiter. Da ich dies Dank Datensicherung nachweisen konnte entschuldigte sich eben einen Dame am Telefon bei mir. Meine Beschwerde war von Februar 2012.... unmittelbar als ich erfuhr, dass die Daten weitergeleitet werden.

Mir ist ja kein nachweisbarer Schaden entstanden, aber trotzdem finde ich dies ärgerlich.

Soviel zur Vorgeschichte, nun zu meiner Frage. Die PKV-Dame sagte mir soeben, dass sie die NICHT-Weiterleitung unmittelbar veranlassen könne, gab mir aber zu bedenken, dass mir hierdurch steuerliche Nachteile entständen. Näheres konnte sie mir nicht sagen.

Mein steuerliches Halbwissen als BWLer konnte mit dem Sachverhalt erst mal nichts anfangen. Ist dies so korrekt ? Falls ja, kann mir jemand den Hintergrund hierzu schildern?

VIELEN DANK IM VORAUS