Wer kann sich hier noch an die gelbe Fernlichtkontrolleuchte im Passat 32B erinnern?. Die war in den Fahrzeugpapieren als Ausnahme unter Bemerkungen eingetragen, da es damals keine solchen blauen LEDs gegeben hat.

Das Problem mit nachträglich veränderten Original-Bauteilen ist nicht eine verweigerte Plakette, im Schadensfall freut sich dann der Gutachter der Versicherung über einen Grund die Leistung zu verweigern oder zu mindern. Viel Spaß dann bei dem anschliessenden steinigen Rechtsweg.