Ergebnis 6.861 bis 6.880 von 7130
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15.08.2023, 10:03 #6861
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15.08.2023, 10:20 #6862
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15.08.2023, 10:41 #6863
Es ist so.
Antwort der Zulassung nach Anfrage Minderung. Telefonat dat war übrigens sehr nett und eigentlich wohlwollend.
Aber gesetzliche Sachlage ist -Stand jetzt- unabänderbar.
Das Auto wird komplett geprüft im Rahmen der 21/23 mit HU/AU
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15.08.2023, 10:46 #6864
Wegen einer falschen Birne im Scheinwerfer Die verarschen dich doch, Flo, schalt einen Anwalt ein
Geändert von Ingo.L (15.08.2023 um 10:48 Uhr)
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15.08.2023, 10:58 #6865
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Hallo Flo,
grosse merde !!
Ja, ich kenne das sehr gut. Schwerpunktkontrolle am Rande von Treffen. Danach §21 und ggf. §23 neu.
Kleine Einzeleintragungen nachtragen kein Thema, Begutachtung der Summe aller Änderungen in solch einer anstehenden §21 und ggf. §23 Begutachtung ist hardcore.
Deshalb meide ich solche Treffen, bzw. fahre nicht mit "dem Fahrzeug" hin.
Kopf hoch, viel Glück !!
Grüße, SchnauzerMens sana in corpore aegro
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15.08.2023, 11:06 #6866
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Die verarschen dich doch, Flo, schalt einen Anwalt ein
Bei KART (Kontrolleinheit Autoposer, Raser, Tuner) Einsätzen sind Spezialisten unterwegs. Wegen gelber Lichter rausgewunken, Fahrzeug kurz gecheckt. Sofort 101 Änderungen registriert. Entscheidung kleines Licht vor Ort => heimfahren mit Folgemaßnahmen oder großes Licht => Schlepper und Taxi.
Deshalb vor Ort nur das kleine Besteck, die Keule kam per Post.
Habe ich mehrfach anders erlebt, Flo hatte da noch "Glück".........Mens sana in corpore aegro
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15.08.2023, 11:10 #6867
Da steht „den festgestellten Mangel“. Also einer. Und das war ja wohl das Leuchtmittel.
Oder ist da noch irgendwo eine Vielzahl weiterer „Mängel“ aufgeführt, die die große Keule rechtfertigen
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15.08.2023, 11:10 #6868
Dabei wurden die neuen Birnen doch grad als H-konform durchgewunken. Blöd mit den Ausnahmen.
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15.08.2023, 11:16 #6869
Wenn alle Änderungen bei einer KART Kontrolle in Frage gestellt werden dürfen und zu einen Entzug der Betreibserlaubnis führen, spar ich mir doch die Zeit und das Geld alles ordentlich eintragen zu lassen und warte auf die nächste Kontrolle, um es dann nachzuholen
Und wenn ich die 21 dann dann hinter mir habe, kommt die nächste KART Kontrolle und das Spiel beginnt wieder von vorne
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15.08.2023, 11:30 #6870
dieser eine mangel hat einen automatismus in gang gesetzt....erlöschen der betriebserlaubnis und in weiterer folge zur wiedererlangung der zulassungsfähigkeit die vollabnahme durch entsprechende prüforganisationen.
es hätten auch drei,vier,fünf mängel festgestellt werden können...mit dem gleichen ergebnis.und der passus der singularen "mangelbeseitigung" impliziert meiner auffassung lediglich das erlischen der betriebserlaubnis...art und anzahl der mängel hierbei unerheblich.
und wenn der pfiffige POK tschiballaballa auf den ersten blick acht mängel erkennt,die in keinster weise auch nur halbgar in den papieren aufscheinen... und ihm der hoffnungsvolle fahrzeugleistungssteigerer vielleicht noch blöde kommt...erwächst daraus sehr schnell so etwas wie vorsatz...das mag dann so jeder richter und jede fahrerlaubnisbehörde.Geändert von pfandflsche (15.08.2023 um 11:33 Uhr)
pfandflaschensammeln formt den charakter. get woke,go broke
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15.08.2023, 11:31 #6871
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Wenn alle Änderungen bei einer KART Kontrolle in Frage gestellt werden dürfen und zu einen Entzug der Betreibserlaubnis führen, spar ich mir doch die Zeit und das Geld alles ordentlich eintragen zu lassen und warte auf die nächste Kontrolle, um es dann nachzuholen
Wer jemals mit dieser Thematik etwas tiefer zu tun hatte, kennt die Hintergründe.Mens sana in corpore aegro
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15.08.2023, 11:44 #6872
Kart-Kontrolle...sowas lese ich zum ersten mal.
Da gibt es also wirklich extra ne Kontrolleinheit? Wahnsinn. Und da geilen sich dann unsere Ämter auf.
Ernste Frage: Muss man sich sowas bieten lassen? Ich würde da auch in Richtung Anwalt gehen.Gruss
Bernie
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15.08.2023, 12:18 #6873
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Klar muss man sich das bieten lassen (nicht dringend der TE). Wie sooft im Leben versaut eine kleine Minderheit (nicht zwingend der TE), die nicht in der Lage ist sich innerhalb gesellschaftlicher/rechtlicher Toleranzgrenzen (die schon viiieeel weiter sind als noch vor 30 Jahren) zu verwirklichen, allen anderen den Spass. (Illegales) Autotuning ist IMO kein Bagatelldelikt, es geht hier potentiell um Leib und Leben vollkommen Unbeteiligter.
Leider ist auf das Urteil der Prüfingenieure auch nicht immer verlass (anderes Thema: was für Kernschrott z.T. mit H rumfährt), weshalb sich die Polizei wohl zum Handeln genötigt fühlt.
Aber auch auf deren Seite ist zwar das Know-How, gleichzeitig aber auch die Toleranz eine ganz andere als noch vor 30 Jahren.
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15.08.2023, 12:21 #6874
Flo: Erstmal herzliches "Beileid". Ich verstehe, dass Du frustriert bist.... Ich würde tatsächlich den von Tobias' vorgeschlagenen Weg gehen. Allerdings, aus meiner laienhaften Sicht heraus, könnte das langwierig und mühsam werden. Wenn ich Schnauzer und die Zulassungsbehörde richtig verstanden habe, scheinen die ziemlich sattelfest zu sein. Dennoch eine Beratung / Zweite Meinung hilft sicher.
Was KART-Einheit angeht, bin ich sicher keiner, der vor jedem Uniformierten sofort einknickt, aber die Truppe gibt es nicht umsonst. Gerade die Strategen, die von "aufgeilen" schreiben, wären vermutlich die ersten, die Ersten, die die 112 wählen würden, wenn sich ein paar Übermütige mit ihren aufgemotzten Karren in ihrer geheiligten Nachbarschaft ein akustisches und tempomäßiges Rennen liefern würden.
Wenn die Kameraden sich "aufgegeilt" hätten, dann hätte das, wie bereits geschrieben, Schlepper und Taxi bedeutet. Anstatt auf eigener Achse nach Hause und das Auto bei sich, was viel Geld und Nerven spart. Es ist wohl wirklich leider so, dass durch die Leuchtmittel eine Lawine in Gang gesetzt wurde, die leider nervige Konsequenzen hat.Grüße und Freude! Wolfgang
"Gott vergibt, Rambo nie!"
„Da war kein Champagner dabei. Das hat keinen Spaß gemacht.“ (M. Verstappen)
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15.08.2023, 13:18 #6875
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Der Fahrzeugschein war doch schon immer "genullt", da - soweit ich das mitbekommen habe - US Import. "Weg" ist der Fahrzeugschein doch nicht, hast Du den nicht mehr in der Hand? Außerdem ist es doch egal, das Auto hast Du doch selber so "erstellt", die Papiere einfach kopieren und gut ist es. Das ist ja kein Sammlerauto sondern eher "homemade" - hatte ich auch schon mal in einem title stehen, gab trotzdem TÜV (in Bayern). Der hat ja nur Deine eigene Historie...wenn man das so nennen mag
Gruss Klaus
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15.08.2023, 13:22 #6876
Hast du nicht nen Briefkasten in Frankreich oder Verwandtschaft? Lass das Auto doch hier stilllegen und wo anders zu, wo etwas lockerer mit solchen Sachen umgegangen wird.
Einfach nur: Stefan
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15.08.2023, 13:41 #6877
Ein Mangel reicht hier für das Erlöschen der Betriebserlaubnis vor Ort doch schon aus.
Die Keule kommt vermutlich deswegen hinterher weil die Betriebserlaubnis vom "Gesamtkunstwerk" vor Ort angezweifelt, aber nicht geprüft werden konnte.
Da wird die Kiste aber normalerweise gleich einkassiert und einem Prüfer vorgeführt. Also frei Schnauzer: Mit der Heimfahrt und der eigenen Wahl des Prüfers nochmals Glück gahabt, Flo.
Und ABE bedeutet auch nicht immer Abnahme- und Eintragungsfrei habe ich mal lernen müssen.>> Gruß Siggi <<
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15.08.2023, 13:46 #6878Ich bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl
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15.08.2023, 14:30 #6879
Stimmt, ich hab mich jetzt mal eingelesen. Ein Mangel nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO reicht, dass die Betriebserlaubnis erlischt. Aber das ist an enge Grenzen geknüpft.
Nur weil ein nicht zugelassen Leuchtmittel verwendet wird, erlischt dir Betriebserlaubnis nicht automatisch. Lt. Rechtsprechung muss jeder Einzelfall für sich betrachtet und begründet! werden,
Allein die bloße Möglichkeit der Gefährdung reicht insoweit nicht aus; erforderlich ist ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit, das sowohl durch den unsachgemäßen Anbau eines an sich ungefährlichen Fahrzeugteils als auch durch den Betrieb eines sachgerecht angebauten, aber gefährlichen Teils begründet werden kann
Ein Erlöschen der BE i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO ist somit nur möglich, wenn durch eine Änderung eine abstrakte Gefahrenlage begründet ist. Selbst wenn ein Bauteil, das der Bauartgenehmigung unterliegt (§ 22 a StVZO) durch ein nicht genehmigtes Bauteil ersetzt wird, lässt sich daraus nicht grundsätzlich eine abstrakte Gefahr herleiten. Vielmehr ist eine solche am konkreten Einzelfall festzumachen und sowohl in der Anzeige als auch in einem eventuell erwirkten Urteil nachprüfungsfähig festzuhalten.
Ich würde da auf jeden Fall einen Fachanwalt aus der Tuning Szene konsultieren, mir scheint, dass in diesem Fall überreagiert wurde.
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15.08.2023, 15:14 #6880
Mal eine bescheidene/naive Frage eines zugegebenermaßen komplett Ahnungslosen: warum führe ich das Auto eigentlich beim TÜV vor, wenn das Ergebnis keinen bestand bei einer Polizeikontrolle hat?
Haben die beim TÜV/DEKRA/GTÜ keine Ahnung, was die da machen?
Oder aber ist die Polizei genauer und gründlicher?
Glück auf, Martin
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