Keine Ahnung, aber ist die 1% Regelung nicht ne Pauschalversteuerung; d.h. Du versteuerst den Dienstwagen unabhängig von der anteiligen Nutzung?
Dabei musst Du ja keinen Nachweis über gewerbliche oder private Nutzung führen.
Ergebnis 1 bis 20 von 40
Thema: 1% Regelung?
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02.04.2012, 21:19 #1
1% Regelung?
Hallo,
ich weiß das Thema wurde schon oft diskutiert,habe gesucht aber keine Antwort auf meine Frage gefunden.
Mal angenommen ich habe einen Dienstwagen,benutze diesen aber zu 90% nur privat und nur 10 % geschäftlich,kann ich dann auf die 1 % Regelung zugreifen oder funktioniert ein Firmenwagen bei soviel privat Nutzung gar nicht? ( Chef ist damit einverstanden)Also aus steuerlicher Sicht.
Gruß
SebastianGrüße Sebastian
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02.04.2012, 21:23 #2
Gruß, Max
Bollinger!
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02.04.2012, 21:23 #3
Bei der 1% Regelung ist es egal, wie du das Auto benutzt, rein steuerlich. Der Staat bekommt sein Geld, ihm ists egal, wofür du deine Kilometer verfährst. Das ist ja auch der Vorteil, ansonsten müßtest du Fahrtenbuch führen, welches idR eh nicht akzeptiert wird. Letztlich mußt du dir die Frage stellen, hängt ja auch vom Einkommen und vom Fahrzeugwert ab.
Beste Grüße, Tobias
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02.04.2012, 21:32 #4
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Der Don hat Recht... oder Du nutzt ihn ausschliesslich dienstlich. Dann stellst Du ihn aber abends auf den Hof der Firma und holst ihn morgens wieder ab. Eine andere Lösung gibt's nicht.
Beste Grüße,
Michael
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02.04.2012, 21:35 #5
Das ist ja nur die Frage,da ich nicht wusste ob das so funktioniert,da ich dachte das eine gewisse Prozentzahl an Dienstfahrten drin sein muss und es mit 90 oder gar 100 % privat Nutzung nicht geht bzw nicht gemacht werden darf,rein rechtlich.
Grüße Sebastian
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02.04.2012, 21:37 #6
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Sobald der Firmenwagen privat genutzt wird, egal ob zu 10% oder 90%, gilt der geldwerte Vorteil.
Beste Grüße,
Michael
"Thank you, Mr. Speaker"
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02.04.2012, 21:40 #7
Was wiederum heißt 1% Regelung und gut ist...so wie ich euch verstanden habe
Grüße Sebastian
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02.04.2012, 21:41 #8
Wie gesagt: mit dem 1% ist der Dienstwagen rein fiskalisch abgegolten. Kann ja je nach Fahrzeugwert auch eine entsprechend hohe Summe sein. Ob du damit nur dienstlich, nur privat oder garnicht fährst, interessiert das FA dann nicht mehr.
Beste Grüße, Tobias
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02.04.2012, 21:50 #9
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Hinzu kommen aber noch 0,3% vom Bruttopreis des Autos x einfache Entfernung in km von der Wohnung zur Arbeitsstätte.
Beste Grüße,
Michael
"Thank you, Mr. Speaker"
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02.04.2012, 21:54 #10
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02.04.2012, 21:54 #11
Lt. unserem StB muss man bei einem Neuwagen einmal für 3 Monate Fahrtenbuch führen um nachzuweisen, dass der Wagen zu mehr als 50% geschäftlich genutzt wird.
Hat man das gemacht, sei die Anwendung der 1%-Regel wasserdicht.
Keine Ahnung ob das so korrekt ist... .Geändert von giftmischer (02.04.2012 um 21:56 Uhr)
Gruß,
Peter.
US Navy Seals like this
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02.04.2012, 21:56 #12
0,3% vom Bruttopreis? Sind es nicht € 0,30 / km?
Signore Rossi
"Bevor ich einer Regierungserklärung traue, Bitte ich eher den Würger von Boston um eine Halsmassage."
(Klaus Ernst, MdB)
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02.04.2012, 21:58 #13
Nein, nicht ganz. Als Unternehmer oder z.B. GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer musst Du nachweisen dass der Wagen zu mind. 50% geschäftlich genutzt wird. Sonst schmeißen sie Dir bei einer BP die 1%-Regelung um die Ohren.
Edit: Der Giftmischer muss wohl nicht auf dem iphone tippen und war deutlich schneller.Geändert von ferryporsche356 (02.04.2012 um 21:59 Uhr)
Beste Grüße,
Charly
WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD
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02.04.2012, 22:00 #14
Nee; der geldwerte Vorteil ergibt sich aus 0,03% vom Brutto- LP pro Km zur Arbeitstätte zzgl. 1% vom Brutto LP; pro Monat versteht sich.
Gruß, Max
Bollinger!
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02.04.2012, 22:03 #15
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Also für mich noch mal die Rechnung:
Fahrzeugneuwert: 65.000 €
Entfernung zur Arbeit: 5 Km
=>1% Regelung => 650 €
=> (65.000 € x 0,0003) x 5 = 19,5 € x 5 = 97,5 €
=> 747,5 € zum individuellen Steuersatz versteuern
RICHTIG?
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02.04.2012, 22:26 #16
Und wenn ich mit dem Auto gar nicht auf Arbeit fahre?fahre immer bei jemanden mit-bzw im Sommer mit Rad(wirklich),also würden die 0,3€ ja auch entfallen
Grüße Sebastian
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02.04.2012, 22:30 #17
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Also, wenn Du als z.B. Angestellter einen Firmenwagen bekommst, den Du privat nutzen darfst, versteuerst Du ihn. Dem FA isses wurscht, ob Du im Sommer mit dem Rad zur Arbeit oder ins Büro fährst.
0,03% sind natürlich richtig, die eine Null... nun habt Euch nicht mal so pingeligBeste Grüße,
Michael
"Thank you, Mr. Speaker"
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03.04.2012, 05:24 #18
So ist es.
Das Kfz muss mindestens zu 50% betrieblich genutzt werden, damit er überhaupt zum Beriebsvermögen wird. Um dies nachzuweisen genügt in der Regel ein Fahrtenbuch für den Zeitraum von etwa drei Monaten.
Dann kann die 1%-Regelung angewendet werden.
Diese lohnt meist nur bei Neuwägen, da Bezugsgröße der (ehemalige) Bruttolistenpreis ist.
Vg,Jürgen
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03.04.2012, 07:57 #19
Viel Halbwissen. Aber der obrige Post stimmt halbwegs.
Grundsätzlich muss du eine Nutzung von mindestens 50% haben. Hier zählen dann allerdings die Fahrten Wohnung / Arbeitsstätte mit!
Erst dann kannst du den Wagen betrieblich nutzen und ggf. die 1%-Regel anwenden. Dazu kämen dann noch die schon erwähnten 0,03%.
Als Nachweise reichen "Aufzeichnungen" aus denen hervorgeht, dass die Nutzung mehr als 50% für betriebliche Zwecke beträgt. Ein richtiges Fahrtenbuch braucht hier nicht geführt zu werden!!!
Etwas anderes gilt bei Kapitalgesellschaften. Selbst wenn der Arbeitnehmer (Geschäftsführer) den Wagen ausschließlich privat nutzt, kann dieser betrieblich geltend gemacht werden.
So mal ganz kurz und knapp....Geändert von Treo (03.04.2012 um 07:58 Uhr)
Lieben Gruß René
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03.04.2012, 12:30 #20
Genau wie René es schreibt!
Michael
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