Nee; der geldwerte Vorteil ergibt sich aus 0,03% vom Brutto- LP pro Km zur Arbeitstätte zzgl. 1% vom Brutto LP; pro Monat versteht sich.
Ergebnis 1 bis 20 von 40
Thema: 1% Regelung?
Hybrid-Darstellung
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02.04.2012, 22:00 #1
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
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05.04.2012, 00:11 #2
Verstehe ich das jetzt richtig, dass man dafür "bestraft" wird, wenn man einen weiten Arbeitsweg hat?
In meinem Fall sind das ca. 60km einfach.
Ich habe schon überlegt, bei der nächsten Gehaltsverhandlung in die Richtung Firmenfahrzeug statt Lohnerhöhung zu gehen, aber irgendwie erscheint mir das "ungerecht"...
Bei angenommenem Fahrzeugneuwert von 50.000 Euro und 60 km ergibt das einen monatliche zu versteuernden geldwerten Vorteil von 500,- (1%) + 900,- (km-Anteil) = 1400,- Euro.
Bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 25% sind das 350,- Euro Abzug. Dann entfällt aber auch die Möglichkeit, den Arbeitsweg steuerlich geltend zu machen, oder?
Dafür habe ich bislang einen Freibetrag, der Netto ca. 130,- Euro ausmacht.
Sprich ich habe nicht 350,- sonder 480,- Euro weniger Kohle auf dem Konto.
Dank Diesel und gesitteter Fahrweise brauche ich "nur" ca. 250,- Euro Sprit im Monat. Versicherung und Wartung und Wertverlust kommt natürlich noch dazu, aber Wertverlust hat mein Lancia eh kaum mehr, da er quasi unverkäuflich ist.....
Tolle Wurst. Das mache ich lieber nicht. Ist natürlich eine Milchmädchenrechnung, Firmenwagen vs. Spritverbrauch und Wartung des eigenen Wagen zu rechnen, aber sooo ein klarer Vorteil liegt da für mich nicht mehr beim Firmenwagen.
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