Lt. unserem StB muss man bei einem Neuwagen einmal für 3 Monate Fahrtenbuch führen um nachzuweisen, dass der Wagen zu mehr als 50% geschäftlich genutzt wird.
Hat man das gemacht, sei die Anwendung der 1%-Regel wasserdicht.
Keine Ahnung ob das so korrekt ist... .
Ergebnis 1 bis 20 von 40
Thema: 1% Regelung?
Baum-Darstellung
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02.04.2012, 21:54 #12
Geändert von giftmischer (02.04.2012 um 21:56 Uhr)
Gruß,
Peter.
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