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Thema: 1% Regelung?

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  1. #12
    Yacht-Master Avatar von giftmischer
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    Lt. unserem StB muss man bei einem Neuwagen einmal für 3 Monate Fahrtenbuch führen um nachzuweisen, dass der Wagen zu mehr als 50% geschäftlich genutzt wird.
    Hat man das gemacht, sei die Anwendung der 1%-Regel wasserdicht.
    Keine Ahnung ob das so korrekt ist... .
    Geändert von giftmischer (02.04.2012 um 21:56 Uhr)
    Gruß,
    Peter.

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