Zitat Zitat von pfandflsche Beitrag anzeigen
es gibt meines wissens bereits eine gerichtliche feststellung,nach welcher auch ein entfernter daumenpin das messer NICHT frei von 42a werden lässt,da die ursprüngliche „bestimmung“ eben die eines einhändig zu öffnenden und dabei selbsttätig feststellenden messers war.
So ist es...und selbst ein eigentlich "echter" Zweihänder kann zum Problem werden, wenn sich die Klinge mit einer ausreichend schwungvollen Handbewegung aufschleudern lässt. Und das sogar bei umgekehrter Haltung, d. h. Messer an der Klinge fassen und das Griffstück herausschwingen lassen.

Wohlgemerkt "kann". Hängt am Ende auch von der Geschicklichkeit und der Stimmung des Exekutiv-Mitglieds ab, an das man gerät.