"Vielleicht"???
Ergebnis 6.421 bis 6.440 von 8589
-
28.12.2017, 18:57 #6421
Ich habe mir gerade vllt ein Rick Hinderer Slippy gekauft.
Gruß Jens
-
28.12.2017, 19:06 #6422Grüße Stefan
...offizieller "R-L-X fährt Rennrad 1.0, 2.0 und 3.0" - Teilnehmer
JUST TRI IT
-
28.12.2017, 19:16 #6423
Liegt im Warenkorb, Frauli muss es noch freigeben?
Glückwunsch zum ZT!— Roland —
20 % auf alles!
-
28.12.2017, 19:24 #6424
Das "vielleicht" kann jetzt gestrichen werden.
Gruß Jens
-
28.12.2017, 20:47 #6425
Na dann Glückwunsch
...und gerne ein paar Bilder/Infos
Grüße Stefan
...offizieller "R-L-X fährt Rennrad 1.0, 2.0 und 3.0" - Teilnehmer
JUST TRI IT
-
02.01.2018, 16:05 #6426
Bedingt durch den Jahreswechsel hat der Versand ein wenig länger gedauert, aber nun ist es da. Für mich ein sehr gutes § 42a konformes Taschenmesser, vor allem für leichtere EDC-Aufgaben. Ich wollte schon länger mal ein Rick Hinderer haben, wollte aber nicht ein weiteres Einhandmesser kaufen welches ich nicht legal führen darf, da kam das Slippy genau zur richtigen Zeit. Die Optik stimmt für mich, ich mag sehr gerne eher taktische Folder. Die Verarbeitung und Haptik ist auch auf hohen Niveau, darf man aber auch bei dem Preis erwarten.
Gruß Jens
-
02.01.2018, 16:50 #6427
-
02.01.2018, 17:28 #6428
Die Frage lag mir in den Fingern
Da aber ( nach Foto ) einhändig zu öffnen, mE nicht § 42 konform.
Hatte mir mal ein freundlicher Helfer erklärt.
-
02.01.2018, 17:33 #6429
Der Daumenpin scheint demontierbar zu sein; dann sollte es passen...
Lasky
-
02.01.2018, 17:42 #6430
-
02.01.2018, 17:52 #6431
Genau wie Oliver sagt, einhändig zu öffnen und nicht fest zu Arretieren (-> hier Slipjoint) ist legal führbar.
PS: Und ja den Daumenpin kann man verstellen und komplett abnehmen (kleiner Imbus liegt bei), anscheinend für Länder die noch strengere Gesetze haben (GB könnte wohl so ein Fall sein).
Geändert von Hagebuttenweg (02.01.2018 um 17:55 Uhr)
Gruß Jens
-
02.01.2018, 19:12 #6432
Nur zur Sicherheit nachgefragt:
dann gilt auch umgekehrt: nicht einhändig zu öffnen, aber arretierbar = legal ??Gruß Richard
-
02.01.2018, 19:26 #6433
Genau, sobald du zwei Hände brauchst um das Messer zu öffnen (!) ist es mit Arretierung erlaubt. Die Betonung liegt auf beidhändig und da gibt es zum Teil unterschiedliche Meinungen wann man ein Messer einhändig und wann zweihändig öffnen kann. Anbei ein Feststellungsbescheid im Auftrag von Pohl Force bei dem das BKA zu einer anderen Beurteilung kommt als der Hersteller.
https://www.bka.de/SharedDocs/Downlo...woOutdoor.html
PS: Nebenbei gilt das die Klinge maximal 12 cm lang sein darf.Geändert von Hagebuttenweg (02.01.2018 um 19:36 Uhr)
Gruß Jens
-
02.01.2018, 19:40 #6434
Danke, Jens!
Ich habe noch aus meiner Studentenzeit ein Puma Game Warden - das wäre dann ok?!Gruß Richard
-
02.01.2018, 19:46 #6435
Ich bin weder Jurist noch Beamter vom BKA und habe das besagte Messer selber noch nicht bespielt. Aber nach den Bildern bei Google würde ich sagen das eine einhändige Bedienung ausgeschlossen ist, weiterhin bleibt die Klinge unter 12 cm. Ich würde das Messer als legal führbar ansehen.
Gruß Jens
-
02.01.2018, 19:56 #6436
Danke.
Gut, dass ich hier mehr oder weniger zufällig mal mitgelesen habe -
hatte eigentlich immer nur die Klingenlänge im Hinterkopf...
Dann ist mein altes Gerber (Applegate/Fairbain) also PfuiGruß Richard
-
02.01.2018, 20:02 #6437
Danke für den Link zum Bescheid.
Ich habe mir etwas Ähnliches schon immer bei meinem Pohl Alpha One gedacht.
Mit etwas Druck auf die Klinge und ein wenig Geschick, bekommt man es auch ohne montiertem Klingenheber mit einer Hand geöffnet.
Dazu die etwas martialische Optik und Länge von ~11,3+cm.
Da will man im Fall einer Überprüfung ungern darüber diskutieren ob das jetzt, ohne anerkannten Grund, noch legal zu führen ist.
Leider.Geändert von Raul Endymion (02.01.2018 um 20:04 Uhr)
Gruß Alex.
-
02.01.2018, 20:04 #6438
Es gilt zu beachten das der Bescheid von 2012 ist, ich weiß nicht ob Pohl Force nachgebessert hat und nochmals eine Feststellung beantragt hat. Das müsste man im Zweifel bzw. Interesse mal recherchieren. Das war nur ein Beispiel für die unterschiedliche Beurteilung zur ein- oder zweihändigen Öffnung von Messern.
Geändert von Hagebuttenweg (02.01.2018 um 20:06 Uhr)
Gruß Jens
-
02.01.2018, 22:54 #6439
- Registriert seit
- 24.12.2009
- Ort
- MUC
- Beiträge
- 928
Wie auch immer. Fakt ist dass Herr Körting aus der imho unglaublich anstrengenden Stadt Berlin vielen Menschen das Leben sehr schwer gemacht hat. Seine Partei darf jeder selbst googlen.
FrankGeändert von RobertRuark (02.01.2018 um 22:58 Uhr)
-
03.01.2018, 11:52 #6440
das puma game warden ist ein klassisches jagd-gebrauchsmesser mit fingernagelrille und feststellmechanismus.somit legal am mann zu führen,weil dem gerät die eigenschaft der...konstruktionsseitig vorgesehenen...einhändigen öffenbarkeit fehlt.
wenn du natürlich dank fulminanter körperbeherrschung und artistischer fingerfertigkeit schadensfrei rasierklingen einhändig falten kannst...dafür konnte ja nun puma nichts...ironiesmilie bitte hinzudenken.
und wenn mich nicht alles täuscht,dann ist die klingenlänge lediglich bei feststehenden messern bei überschreitung dieser 12 cm ein führverhinderer.
und ja...berlin ist auch für mich wahrlich anstrengend...und dank ecki k. sogar ein wenig mehr geworden.Geändert von pfandflsche (03.01.2018 um 12:01 Uhr)
pfandflaschensammeln formt den charakter. get woke,go broke
country music....three chords and the truth
Ähnliche Themen
-
Der ultimative Werkzeug-Thread
Von love_my_EXII im Forum Off TopicAntworten: 475Letzter Beitrag: 16.02.2023, 20:40 -
!!! DER !!! - ultimative NEWMAN-THREAD
Von bullibeer im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 65Letzter Beitrag: 06.08.2012, 10:01 -
zu Hülf: wo ist der Messer-Thread?
Von Doktor Krone im Forum Off TopicAntworten: 10Letzter Beitrag: 23.03.2012, 03:58
Lesezeichen