Bitte, bitte hört auf so einen Unsinn in die Welt zu tragen.
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Ja, Schwerter fallen unter das Deutsche WaffG in der Kategorie Hieb- und Stoßwaffen diese sind ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, erlaubnisfrei, zu kaufen.
Außerdem gilt §42a sowie das generelle Verbot des führen von Hieb- und Stoßwaffen auf öffentlichen Veranstaltungen. Ausnahmen gibt es für solche Hieb- und Stoßwaffen die zwar solche der Form nach sind, aber abgerundete Spitzen und keine scharfen Schneiden haben.
Viele Grüße,
Oliver
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Baum-Darstellung
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09.10.2014, 14:18 #11love_my_EXIIGast
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