Zitat Zitat von axelk Beitrag anzeigen
Echt? Dann müsste man ja beim Kauf eine Waffenberechtigung vorlegen?
Bitte, bitte hört auf so einen Unsinn in die Welt zu tragen.

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Ja, Schwerter fallen unter das Deutsche WaffG in der Kategorie Hieb- und Stoßwaffen diese sind ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, erlaubnisfrei, zu kaufen.

Außerdem gilt §42a sowie das generelle Verbot des führen von Hieb- und Stoßwaffen auf öffentlichen Veranstaltungen. Ausnahmen gibt es für solche Hieb- und Stoßwaffen die zwar solche der Form nach sind, aber abgerundete Spitzen und keine scharfen Schneiden haben.

Viele Grüße,
Oliver