Zitat Zitat von Doktor Krone Beitrag anzeigen

Und Wolfskrallen entfernen ist lt TierSchG verboten
Wußte ich nicht, das letzte mal, dass ich mich mit einer verletzten Wolfskralle beschäftigen musste ist ca 14 Jahr her...
Also dann nur die gekürzten Kratzerchen deiner Patienten nehmen.
Wenn ich nicht Systemrasierer nutzen würde, wüßte ich wenigstens jetzt wen ich bei der Klingenfrage fragen müßte