Richtig Konflikt nicht, aber im Bekanntenkreis ist ein Polizist und der hat mein 2 cm Klingen (!) Einhandhubertz gleich als nicht-des-bei-sich-habens-erlaubt qualifiziert, meinte eigentlich müsse er es beschlagnahmen, da private Feier, konnte ich es behalten.
Naja bei einem 10 € Messer, Beschlagnahmen ok
Aber sich ein Sebenza wegnehmen lassen, da ich Beamter bin, weiß ich auch nicht, ob sowas noch ein Disziplinarverfahren nach sich führen könnte.
Ansonsten noch nie kontrolliert, aber wer weiß...
Und ein solch schönes Messer nur auf dem eigenen Grundstück führen zu können (wo ich idR am häufigsten das Messer brauche), ist schade. Wenn, möchte ich für mich persönlich es eben auch ruhigen Gewissens bei mir haben dürfen.
Aber gut, muss ja jeder für sich entscheiden - ist eben nur ärgerlich, da es so schöööööne Einhänder gibt![]()
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28.06.2013, 20:16 #11Ohne Signatur
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