Die Klingenlänge ist nur für feststehende-Messer (OHNE Waffeneigenschaft) relevant.
Bei den Klapmessern spielt die Klingenlänge keine Rolle, abgesehen von Springmessern - wobei das wieder ne andere Baustelle ist...

Wie gesagt, das ganze Konstrukt WaffG §42a ist völlig schwachsinnig.

Gruß,
Oliver