Zitat Zitat von ein michael Beitrag anzeigen
Letztendlich darfst du in D kein Einhandmesser mit dir führen. Wenn du in eine Personenkontrolle geraten solltest, wird es konfisziert.Ob auch eine Anzeige erfolgt, weiß ich nicht.
In deinem Garten darfst du es schon dabei haben und nutzen.
Wie groß du die Möglichkeit einer Kontrolle einschätzt, bleibt dir überlassen.
Ich hatte mal auf einer privaten Grillfeier ein Einhandmesser mit, darauf hat mich der anwesende Polizist auch gleich hingewiesen ( es aber nicht einhalten )
So wurde mein Sebenza mein Zuhause Messer.
Jeder beurteilt das Risiko für sich natürlich anders.
In Ö ist das alles erlaubt.
Danke Dir für die ausführliche Erklärung … ist schon verwunderlich wenn man bedenkt was man alles so sonst dabei haben darf Hab heut gehört, dass in NRW dieses Jahr schon 2.500 kleine Waffenscheine beantragt wurden… da muss man nicht mitteilen wofür und warum! Letztes Jahr waren es insgesamt 400!!! Ach so, darf man mit dem Schein denn dann ein Einhandmesser?