Felix, als fast ahnungsloser muss ich fragen:
Muss für die 11.000 Euro nicht ein separater Löschungsbescheid
vorhanden sein?
Manfred
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17.03.2012, 12:43 #1
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Zwangssicherungshypothek und Reduzierung im GB
Moin moin,
eine kurze Frage an die Anwälte und Notare. Im Rahmen einer Immobilienbewertung kam mir gerade folgender Sachverhalt unter.
In einem Grundbuch ist eine Zwangssicherungshypothek i.H.v. 15.000€ zu Gunsten des Finanzamtes eingetragen. Nun steht unter dem Betrag eine Anrechnung von 11.000 €. Eingetragen wie eine schriftliche Subtraktion.
Nun ist es bei Hypotheken und Grundschulden doch unüblich etwaige Tilgungen in Abzug zu bringen. Wie darf ich diese Eintragung nun verstehen?
Besteht die Hypothek noch in voller Höhe oder nur noch zur 3.000€?
Gruß
Felix
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17.03.2012, 15:08 #2Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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17.03.2012, 15:09 #3
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Genau das dachte ich mir auch. Die Eintragung ist sehr ungewöhnlich. Wo eigentlich nur der Darlehnsbetrag stehen sollte steht halt drunter noch -11.000€ = 3.000€.
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17.03.2012, 15:12 #4
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15.000 minus 11.000 = die Resthypothek muss doch 4.000 sein oder rechne ich falsch?
Beste Grüße,
Michael
"Thank you, Mr. Speaker"
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17.03.2012, 15:13 #5
Ist der Löschungsbescheid nicht vorhanden ist der
Eintrag noch verbindlich (ist meine Meinung)
ManfredEin Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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17.03.2012, 15:27 #6
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17.03.2012, 15:40 #7ehemaliges mitgliedGast
Toll,
sollen wir die Antworten auch "begradigen" ?
Also , es muss eine Loeschungsbewilligung des FA vorliegen, ansonsten ist die Eintragung, wenn nicht mit Notarstempel abgesegnet nix Wert.
GGF einmal beim zustaendigem FA nachfragen.
EDIT: Bin kein Anwalt, spreche nur aus eigener Erfahrung eines Hauskaufes.Geändert von ehemaliges mitglied (17.03.2012 um 15:41 Uhr)
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17.03.2012, 17:59 #8
Hallo,
ich bin auch kein Anwalt, gehe aber davon aus, dass in diesem Fall Recht und Glauben an den Eintrag im Grundbuch gelten müssten. Wenn dort nur noch Differenz vermerkt ist, scheint auch nur noch diese als Hypothek zu bestehen.
bambam: Notarstempel im Grundbuch gibt es nicht, dort werden die Eintragungen von Mitarbeitern des Grundbuchamtes vorgenommen.
Gruß Hans
Manchmal, wenn mir langweilig ist, ruf ich bei DHL an und frag, wann die Sendung mit der Maus kommt.
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17.03.2012, 18:11 #9ehemaliges mitgliedGast
Danke, wieder etwas gelernt.
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17.03.2012, 19:14 #10
was steht denn in Spalte Veränderungen bzw. Löschungen ?
Also: nicht nur lesen, sondern auch: weiterlesen ;o))))
wenn Du magst schick mir die Abteilung III mal als pdf zu, ich schau mal drüberGeändert von Insoman (17.03.2012 um 19:15 Uhr)
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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17.03.2012, 20:49 #11Gruß Hans
Manchmal, wenn mir langweilig ist, ruf ich bei DHL an und frag, wann die Sendung mit der Maus kommt.
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17.03.2012, 21:27 #12
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Auch bei uns werden die Grundbücher durch das Grundbuchamt geführt. Leider gibt es keine Löschungsbemerkung oder ähnliches. Gleich kriegt Stefan aber den Auszug in der Hoffnung er kann das Problem aufklären.
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17.03.2012, 22:18 #13
Nur am Rande: Sollte bei deiner Bewertung nicht die Abteilung III völlig außen vor bleiben? Ich kenne nur wenige Fälle, wo solche Rechte bei der Wertbestimmung Relevanz haben.
Ansonsten gilt, was Hans schon geschrieben hat: Auf die Richtigkeit des Grundbuches darf der Erwerber vertrauen.Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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17.03.2012, 23:59 #14
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18.03.2012, 00:12 #15
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Grundsätzlich ist das richtig. Die Abt. III wird eigentlich nicht mit bewertet. Es gibt Situationen da mag es sinnvoll erscheinen diese mit einzubeziehen. Nur in diesem Fall ist mir halt etwas untergekommen was mir bis dato unbekannt war. Daher die Frage. Es konnte auch durch Stefans Hilfe geklärt werden. Diese Aufrechnung ist an sich vollkommen überflüssig, relevant ist ob die Aufrechnung bei den Löschungen bzw. Änderungen erwähnt wird. Sollte dem nicht so sein, ist alles Geschreibsel Nonsens.
Gruß
Felix
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18.03.2012, 03:27 #16
Was jetzt nicht heißt, dass bei einer Bewertung ein wertrelevantes Merkmal irgendwie unter den Tisch gekehrt wird, vielmehr ist es so, dass in der Regel Eintragungen in Abteilung III nicht wertrelevant sind. Im Einzelfall können sie schon mal den Kaufpreis beeinflussen, was aber nur sehr selten vorkommt, ich habe in nunmehr 17 Jahren Immobilienbewertung noch keine kaufpreisbeeinflussende Eintragung zu berücksichtigen gehabt.
Gruß Hans
Manchmal, wenn mir langweilig ist, ruf ich bei DHL an und frag, wann die Sendung mit der Maus kommt.
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18.03.2012, 08:14 #17
Abteilung II ist da schon wichtiger - hier lauern die wahren Gefahren
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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18.03.2012, 13:23 #18
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