Moin moin,
eine kurze Frage an die Anwälte und Notare. Im Rahmen einer Immobilienbewertung kam mir gerade folgender Sachverhalt unter.
In einem Grundbuch ist eine Zwangssicherungshypothek i.H.v. 15.000€ zu Gunsten des Finanzamtes eingetragen. Nun steht unter dem Betrag eine Anrechnung von 11.000 €. Eingetragen wie eine schriftliche Subtraktion.
Nun ist es bei Hypotheken und Grundschulden doch unüblich etwaige Tilgungen in Abzug zu bringen. Wie darf ich diese Eintragung nun verstehen?
Besteht die Hypothek noch in voller Höhe oder nur noch zur 3.000€?
Gruß
Felix
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17.03.2012, 12:43 #1
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