Ja eben Udo - der Käufer hat aus dem Paket die gefakte Tudor entnommen - unter Zeugen.
Das es kein Original ist, hat er sich durch den Uhrmacher attestieren lassen.
Ich hoffe für den TS das es eine Echte ist, ansonsten kann das richtig teuer werden!
Gruß
Robby
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25.04.2012, 08:55 #21
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25.04.2012, 09:24 #22"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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25.04.2012, 09:36 #23
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Ja,wird spannend .....
Aber wie ich schon schrieb,richt für mich nach Abzocke.VG
Udo
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25.04.2012, 09:50 #24
Keine Ahnung, aber gibt ein Uhrmacher seinen guten Namen - eventuell sogar
vor Gericht - für so ein mieses Spiel her?
Gruß
Robby"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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25.04.2012, 10:17 #25
Vielleicht hat der Uhrmacher ja tatsächlich ein gefälschte Uhr gesehen?
Was ist, wenn der Käufer die Uhr "getauscht" hat?
Oder die Uhr am Ende nicht doch ein Fälschung ist? Reichen die hier gezeigten Bilder wirklich für die Echtheitsbestätigug?
Auch der TS scheint sich ja nicht 100% sicher, ob die Uhr echt ist...
So, oder so: spannender Fall.Beste Grüße, Sebastian
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25.04.2012, 12:22 #26
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Tudor DD Plexifakes gibt es ansich gar nicht,vor allem nicht in bicolor.
Stahl/WG Fakes mit Mineralglas tauchen schon mal vereinzelt auf.Die erkennt man jedoch meist auf den ersten
Blick.
Für die Faker lohnen die Dinger nicht,wer kauft sich schon ein Tudor Fake wenn eine Datejust daneben liegt ....VG
Udo
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25.04.2012, 14:34 #27
Dann ist es ja relativ wahrscheinlich, dass es keinen Fake gibt bzw. je gab. Versucht der Käufer also echt, Uhr und Geld zu bekommen?
Beste Grüße, Sebastian
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25.04.2012, 16:39 #28
Hallo Forum,
erstmal vielen Dank für Eure Sicht der Dinge.
Ich habe die Vermutung, das der Käufer die Uhr wegen dem Goldanteil zerlegt oder beschädigt hat, und deswegen bzgl. einer Rückgabe nicht aus der Kurve kommt.
Er will zuerst das Geld und schickt dann irgendwas zurück und rechtfertigt sich dann damit, dass die Uhr ja eh "falsch" ist.
Auf die Tour könnte er eben Geld & Uhr abgreifen wollen, was mir auch durchaus vorstellen kann.
Zur Uhr: Das Teil ist echt, da besteht kein Zweifel. Mir ist nur nicht klar, was ich bei einem evtl. Gerichtstermin außer den Fotos noch als Nachweis bringen kann?
Grüsse
Wolnex
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25.04.2012, 16:46 #29
Von deinem Verkäufer irgendwas?
Ob das überhaupt zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt?!
Gruß
Robby"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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25.04.2012, 17:05 #30
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Der Fall ist doch klar: Der Rechtsbeistand vertritt die Interessen des vermeintlichen Käufers und setzt einen Brief auf mit einer Vermutung. Ob die Uhr echt oder ein Imitat ist können weder der Rechtsbeistand noch irgendwelche zufälligen Zeugen "gutachterlich" feststellen.
Wenn der Tatbestand klar wäre, und ein unabhängiger "Gutachter" die Uhr als fake entlarvt hätte, hätte man sich im Schreiben dazu geäußert, beziehungsweise sich im Anschreiben darauf bezogen.
Ich als armer Autoverkäufer, würde meinen Rechtsbeistand anrufen und ihm das Mandat erteilen. Soll er sich damit rumquälen.
Und wenn das Ding ein komplett oder teilweise Fake sein sollte, wird dir auch niemand den Kopf abreißen, du hast ja keine Betrugsabsicht gehabt und hast mit bestem Wissen bzw. Gewissen die Uhr offeriert.
Passiert in Deutschland Dutzend mal am Tag, und nicht nur mit Uhren. Wenn du einen sehr guten Anwalt mit außergewöhnlichen Kontakten zur Uhrenbranche wünschst einfach per PN.Mit freundlichem Gruß
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27.04.2012, 11:38 #31
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und ? was passiert ?
VG
Udo
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28.04.2012, 17:21 #32
Hi,
auf das Schreiben des Anwalts des Käufers habe ich sofort folgendes (schriftlich) geantwortet:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
um Ihrem Mandanten, Herrn XY weitere Kosten zu ersparen nochmals
den Hinweis. Die einzige Bedingung zur Rücknahme des besagten ebay-Artikels
Tudor Price Date Day ist, diesen gegen Portoerstattung zurückzusenden.
Sollte sich die Uhr in dem Zustand befinden, wie sie von mir verkauft wurde, werde ich den Kaufbetrag von 860 € + Porto sofort erstatten.
Weitere Kosten wie Anwaltskosten lehne ich ab, da dies den ebay-Statuten und geltendem Recht entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Wolnex
Seit dem habe ich nichts mehr gehört. Sobald es etwas Neues gibt, werde ich Euch das natürlich mitteilen.
Grüsse Wolnex
Blacklegionar: Danke für das Angebot, bei Bedarf komme ich darauf zurück.Geändert von Wolnex (28.04.2012 um 17:22 Uhr)
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05.05.2012, 12:40 #33
Bislang habe ich nichts mehr von dem Käufer gehört
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30.05.2012, 10:45 #34
Es gibt Neuigkeiten: Ich habe gerade ein Schreiben des Anwalts des Käufers erhalten, in dem er mir eine Frist bis zum 05.06. setzt.
Sollte er bis zu diesem Datum keine originale Uhr plus die angefallenen Anwaltskosten bekommen, wird sein Anwalt den Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben.
Heute Abend werde ich mich nochmals ausführlicher melden.
Gruss
Wolnex
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30.05.2012, 10:52 #35
Gruß
Robby"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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03.06.2012, 19:58 #36
Guten Abend liebes Forum,
jetzt schaffe ich es endlich mich zu melden:
Der Rechtsanwalt des Käufers hat mir ein Schreiben zukommen lassen, indem steht, dass ich ihm bis zum 05.06.2012 den Kaufpreis zzgl. Anwaltskosten erstatten soll.
Sollten die Zahlungsbeträge innerhalb der gesetzten Frist nicht eingehen, wird ohne weitere Vorankündigung Klage erhoben und dem Käufer angeraten die zuständige Staatsanwaltschaft einzuschalten.
Der Rechtsanwalt beantragt im Namen des Käufers:
Den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 860 Euro Zug um Zug gegen Rückgabe der Armbanduhr Tudor Prince Date Day Edelstahl / Gold Ref. 94613 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 120,67 Euro zu zahlen.
Darauf wurde von mir schriftlich geantwortet:
Sehr geehrter Herr RA,
mit der Rücküberweisung vorab bin ich unter folgenden Bedingungen einverstanden,
die Sie mir vorher bitte schriftlich bestätigen:
Senden Sie mir bitte auf Papier ausgedruckt oder per Email an... aussagefähige Fotos der Vorder- und Rückseite der kompletten Uhr inkl. Armband und Zubehör. Mein Verdacht ist nach wie vor, dass die Uhr beim Versuch der Edelmetallverwertung von Ihrem Mandanten beschädigt wurde.
Falls die von mir verkaufte Uhr samt Zubehör im Auslieferungszustand darauf abgebildet ist, ist der Streitfall für mich beigelegt. Dann werde ich den Kaufbetrag von 860 € zzgl. Porto sofort erstatten.
Noch ein allgemeiner Hinweis: Von dieser Uhren-Referenz sind bis dato keinerlei Replikate bekannt geworden.
Die Kosten Ihrer Tätigkeit lehne ich weiterhin ab.
Falls die Uhr nicht diesem Zustand entspricht, erfolgt Strafanzeige meinerseits wegen versuchten Betruges.
Geändert von Wolnex (03.06.2012 um 20:04 Uhr)
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03.06.2012, 20:40 #37
Was für ein Ärger und Streß.
Du hast mein Mitgefühl.
Ansonsten kann ich dir nur die Daumen drücken.
Gruß
Robby"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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27.06.2012, 21:04 #38
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Schubs - gibts etwas neues?
gruss, Mathias
PS: Hoffentlich hat das Duamendrücken geholfen
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27.06.2012, 21:16 #39
Was ist denn das für eine Geschichte? Sehe ich ja jetzt erst!
Mal eine ganz doofe Frage meinerseits:
Werden Anwaltsschreiben mittlerweile von Fünftklässlern verfasst, oder wie erklärt sich diese unbeholfene Ausdrucksweise im Eingangsschreiben des Anwalts auf der ersten Seite?Gruß,
Martin
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27.06.2012, 22:06 #40
Bis jetzt gibt es keine Neuigkeiten. Ich habe nach dem Absenden meines zweiten Antwortschreibens nichts mehr von Käufer bzw. dessen RA gehört
Das Schreiben bzw. der Schreibstil ist in beiden Fällen auch für mein Gefühl sehr, nennen wir es mal "simpel", formuliert.
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