Hallo Kollegen, ich habe eine Frage zum Thema Mehrwertsteuererstattung:
Ich habe aktuell berufsbedingt Meinen Wohnsitz nicht in der Eu.
Deshalb kann ich in Deutschland mehrwertsteuerfrei einkaufen.
Ich fliege immer von Hannover oder München Über Frankfurt.
Wo muss ich mir den Zollstempel holen?
Ich denke mal in Frankfurt, kann mir jemand sagen wo das Zollbüro am Internationalen Terminal ist?
Soweit ich weiß, muss die Ware, in diesem Fall Eine neue Uhr, noch ungebraucht sein.
Hat jemand Erfahrung damit?
Vielen Dank vorab!
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11.03.2012, 17:10 #1
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Erfahrung Mehrwertsteuererstattung bei nicht EU Wohnsitz am Frankfurter Flughafen?
Nos vemos!
famoso_lars
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11.03.2012, 18:22 #2
Ich lebe in der Schweiz und bin auch schon von D nach CH geflogen, allerdings nicht von Frankfurt sondern von Hamburg und Köln/Bonn.
1. Die Ware muss nicht ungebrauch sein. Du darfst die Uhr oder Kleidung anziehen. Du musst die Ware nur innerhalb von 3 Monatem nach dem Kauf ausführen und die Rechnung mit evtl. einem Kassenausfuhrzettel oder TaxFree dabei haben.
2. Den Stempel holst Du, so war es zumindest bei mir, bei Zoll in Deinem Wohnland. Wie das jetzt in Frankfurt ist oder wenn Du noch Zwischenstopps machst weiss ich allerdings nicht.Gruss Wolfgang
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11.03.2012, 18:39 #3
Ich hole mir den Ausfuhrstempel immer am 1. Abflugort. In deinem Fall also Hannover oder München.
Wichtig: Die Beamten sind meist recht genau was deinen ausländischen Wohnsichtnachweis angeht. Dieser sollte im deutschen Ausweis eingetragen sein, oder du musst ihn durch ein anderes amtliches Dokument nachweisen, z.B. durch einen "Ausländerausweis" des Gastlandes, der Infos über deinen Wohnsitz enthält.Geändert von John Wayne (11.03.2012 um 18:40 Uhr)
Grüsse, Steffen
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11.03.2012, 18:57 #4ehemaliges mitglied 24812Gast
Interessant. Wie sieht es eigentlich aus, wenn man später wieder nach Deutschland zurückkehrt; muß man dann die Ware rein rechtlich verzollen?
Man hat ja einen Kaufbeleg, daß die Ware in Deutschland gekauft wurde.
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11.03.2012, 19:07 #5
Das hängt von verschiedenen Kriterien ab. Hier ein hilfreiches Merkblatt.
http://www.tsh-move.ch/ChecklisteDE.pdfGrüsse, Steffen
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11.03.2012, 19:30 #6
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Themenstarter
Bei Privatkäufen muss man ja im wohnsitzland versteuern und bei Rückzug nicht nochmal in D.
Eine Kopie des ausfuhrbelegs müsste ja reichen da damit festgestellt ist, Dass man zum Kaufzeitpunkt keinen Wohnsitz in D hatte.Geändert von famoso_lars (11.03.2012 um 19:32 Uhr)
Nos vemos!
famoso_lars
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11.03.2012, 19:36 #7
Gibt's da nicht irgendwelche Fristen? Sprich Du must eine gewisse Mindestzeit tatsächlich im Ausland gelebt haben, sonst musst Du nachversteuern.....
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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11.03.2012, 19:49 #8
Ja, Percy, da gibt es Fristen. Ich meine du musst mindestens 12 Monate im Ausland gewesen sein, oder zumindest so lange geplant haben. Sonst musst du bei der Rückkehr ggf. versteuern.
Oft gibt es auch Auflagen des Gastlandes. Ich hätte mein als Umzugsgut mitgenommenes Auto 6 oder 12 Monate nicht verkaufen dürfen. Ansonsten wäre Zoll in der Schweiz auf die Kiste fällig geworden.Grüsse, Steffen
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12.03.2012, 14:45 #9
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Themenstarter
Die Ausfuhr aus d muss innerhalb 3 Monaten passieren.
Und:
Soweit ich weiß muss man einen Kauf (rechnung) im Gastland mind. 6 Monate vor Rueckreise getätigt haben.Nos vemos!
famoso_lars
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