Wir haben eine Wohnung vermietet. Diese befindet sich in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentümern. In der Wohnung unter unserer ist vor einiger Zeit ein neuer Eigentümer eingezogen, der umfangreich saniert hat. U. a. hat er die Rolladen mit elektrischen Antrieben ausrüsten lassen; keine Antriebe auf Putz, sondern es wurden die Wände aufgestemmt.
Nun beschwert sich unser Mieter über Lärmbelästigung. Der neue Miteigentümer, darauf angesprochen, sagt, dass es hochwertige leise Antriebe sind und keine billigen Baumarktteile.
Andererseits hört man die Geräte in unserer Wohnung und ich kann mir schon vorstellen, dass man davon wach wird; zumindest, wenn man einen leichten Schlaf hat. Der Mieter fühlt sich insbesondere an den Wochenenden gestört, wenn er mal länger ausschlafen möchte, die Rolladen jedoch gegen 07:00 Uhr automatisch hochfahren.
Nun meine Frage an die Leute vom Fach: Gibt es eine Norm, welche für solche Geräte die max. zulässigen Dezibel festlegt, damit man eine messbare Größe hat?
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Baum-Darstellung
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26.02.2012, 08:19 #1ehemaliges mitglied 24812Gast
Lautstärke von elektrischen Rolladenantrieben
Geändert von ehemaliges mitglied 24812 (26.02.2012 um 08:22 Uhr)
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