Hallo,
wie lange gilt rechtlich etwas als provisorisch und ab wann als dauerhafte Lösung?
Sachverhalt: Ein Miteigentümer hat sich vor ca. 1,5 Jahren die Genehmigung geholt einen provisorischen Zaun zu errichten, damit sein Hund nicht stiften geht und sich an die neue Umgebung gewöhnen kann. Daraufhin wurde ein nicht ins Gesamtbild der Anlage passender Zaun erstellt.
Ab wann kann man von einer dauerhaften Einrichtung ausgehen und die Entfernung einfordern?
Ich frage nach, da die alte Hausverwaltung nicht mehr greifbar ist und dies auch nirgends protokolliert hat.
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Baum-Darstellung
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19.02.2012, 08:31 #1ehemaliges mitglied 24812Gast
Nachbarschaft: wie lange gilt rechtlich etwas als "provisorisch"?
Geändert von ehemaliges mitglied 24812 (19.02.2012 um 08:33 Uhr)
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