Meine PKV schuldet mir Geld (im Oktober 2011 schriftlich zugesichert).
O-Ton: "..wir zahlen automatisch ab dem 31.1.2012.."
Bis jetzt, 7.2./16:19 ist nichts eingegangen.
Damals war ich froh, dass der zugrundeliegende Fall überhaupt so verlief, dass ich mein Geld bekomme, habe aber den Wortlaut "ab dem" als "am" in Erinnerung gehabt.
Jetzt zog ich am WE das Schreiben aus meiner Wiedervorlage und erschrak etwas, dass ich das falsch in Erinnerung habe.
Frage ist nun: was darf ich davon halten?
Wenn man so will, ist das "ab dem" ja ein dehnbarer Begriff.
Wie könnte ich im Notfall auf Basis dieser Formulierung rechtlich Anspruch stellen?
Wie legitim ist dieser Wortlaut überhaupt?
Was ist, wenn die das "ziehen" und laaaaange nicht zahlen?
OK, der 31.1. war ja mehr oder weniger erst, aber der "Streitfall" war nicht ohne und ich hege (berechtigten) Argwohn, daher die Frage...
Falls einer unserer anwesenden Rechtsberater (*gg*) meint, dass könne nur anhand des "Ganzen" (vorgeschichte) geklärt werden, bin ich gerne zu einem Telefonat/Akteneinsicht bereit.
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Baum-Darstellung
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07.02.2012, 16:21 #1
"Wir zahlen ab dem 31.1.2012" - was ist davon zu halten? was kann ich fordern?
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