Ja, im Kaufvertrag sind ja diese Daten und Fälligkeiten
festgehalten.
Die GES wird hier in Bayern ca. 4 Wochen nach Beurkundung
vom FA zugesendet und ist dann auch fällig.
Zahlst du diese nicht, geht übrigens nichts im Grundbuch weiter
(das sog. "Negativzeugnis").
Für die Zahlung der GES haften übrigens Käufer und Verkäufer
(wie auch für die Notarkosten - sog. "dingliche Haftung").
"Grundbuchübertrag" hat damit nicht das Geringste zu tun.
Das kann dauern und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
(Notar; Grundbuchamt; Belastungen Löschungen Abt. II und III;
Verwalterzustimmung falls erforderlich, etc..).
Gruß
Robby
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01.02.2012, 11:13 #5
Geändert von jagdriver (01.02.2012 um 11:16 Uhr)
"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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