Hi Robby,
das heißt also, dass ich bspw. im Februar einen Notartermin machen kann und die Zahlung und Übergabe
für August schriftlich fixiere. Die GES ist dann sofort im Februar fällig, richtig?
Wie sieht das mit dem Grundbuchübertrag aus? Wird der auch gleich für Februar gemacht oder erst im August?
wir ist hier dann die rechtliche Situation wenn der (nicht mehr) Eigentümer einige Monate in der Wohnung bleibt?
Danke
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01.02.2012, 11:01 #4Gruß Pit
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