Folgender Fall:
Ich kaufe eine gebrauchte Armbanduhr im Ladenlokal eines Gebrauchtuhrenhändlers auf Rechnung und erhalte von diesem noch 24 Monate Hausgarantie auf die Uhr(Original-Zerti der Uhr ist allerdings nicht dabei). Nach einigen Jahren bringe ich die Uhr zum Hersteller zur Revision. Hier wird festgestellt, dass die Uhr als gestohlen gemeldet ist. Der Hersteller behält die Uhr folglich ein.
Wie ist die rechtliche Situation?
Habe ich das Eigentum an der Uhr erworben? Oder muß ich Schadensersatzansprüche bei dem Gebrauchtuhrenhändler geltend machen?
Hat einer von Euch schon Derartiges erlebt?
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Baum-Darstellung
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20.01.2012, 14:26 #1ehemaliges mitgliedGast
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