Das ist meiner Meinung nach kompletter Unsinn und für so einen Satz, der schlichtweg falsch ist und nur dazu dient Leute einzuschüchtern, gehört die Band eigentlich gleich abgemahnt.
Wenn jemand eine (finanzielle) Forderung hat, dann muss er diese, wenn er sie vor Gericht, z.B. im Rahmen eines Mahnverfahrens durchboxen will, belegen können, d.h. wer Geld will, muss nachweisen, dass es zu einem Vertragsabschluss gekommen ist. Das dürfte in der gegebenen Situation schwer sein und deshalb _muss_ man eigentlich gar nichts tun, außer im Falle der Zustellung eines Mahnbescheids das Kreuzchen an der richtigen Stelle machen und der Forderung widersprechen.
Die Nummer mit der Anzeige bei der Polizei ist eigentlich eine Nullnummer, weil sowas i.d.R. nicht aufgeklärt wird, aber es scheint, als könnte man sich damit die Leute schnell vom Hals schaffen, insofern macht es vielleicht Sinn. Für die Anzeige muss man übrigens nicht mal mehr das Haus verlassen, es gibt in den meisten Bundesländern eine sogenannte Internetwache, wo man sein Leid in eine Anzeige gießen kann. Mann bekommt auch eine schöne Bearbeitungsnummer, die man Inkassounternehmen um die Ohren hauen kann.
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Hybrid-Darstellung
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19.01.2012, 22:41 #1--
Beste Grüße, Andreas
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