deine Vollkasko, die Privathaftpflicht covert keine Autos, ohne Vollkasko selber zahlen...und wie immer ich habe keine Ahnung
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Thema: Versicherungsfrage
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11.01.2012, 22:36 #1
Versicherungsfrage
Hi,
wir hatten heut' beim Mittagessen folgendes Thema:
Angenommen ich verleihe mein Auto und bekomme es mit einem selbstverursachten "Parkschaden" zurück! Welche Versicherung müsste hier regulieren? Meine Vollkasko oder die Haftpflicht desjenigen, dem ich mein Auto geliehen habe? Und was wenn ich gar keine Vollkasko hätte...?
Vielleicht weiss hier ja jemand Bescheid!Grüsse ausser Hauptstadt,
Frank (U.N.V.E.U)
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11.01.2012, 22:44 #2Martin
Everything!
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11.01.2012, 22:46 #3
Ok, dann lag ich falsch! Ich vertrat die Meinung, dass im Zweifel die Haftpflicht des Verursachers greift!
Grüsse ausser Hauptstadt,
Frank (U.N.V.E.U)
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11.01.2012, 22:48 #4
oder ich habe Unsinn geschrieben...
Martin
Everything!
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11.01.2012, 22:51 #5
Mhhm,...
Grüsse ausser Hauptstadt,
Frank (U.N.V.E.U)
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11.01.2012, 22:56 #6
Meine Ex ist Versicherungsfachtrallala, wenn die Russen einmarschiert wären, hätten wir die passende Versicherung für gehabt. Aber Du glaubst doch selbst nicht, dass ich die jetzt für Dich anrufe, Frank
Gruß, Hotte aus Berlin
Leichtigkeit von Ballerinas und die Schlagkraft von Bulldozern !
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11.01.2012, 23:04 #7
deine Vollkasko, wenn du keine hast hättest du leider Pech
Wobei sich die Regulierung bei einem Parkschaden wohl nicht lohnen würde.
wg.Höherstufung & Selbstbeteiligung
Der Versicherungsfachtrallala
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11.01.2012, 23:20 #8
Danke! Hatte der Ulrich richtig gelegen!
Hotte Du kleiner Honk...
Schön zu wissen und vielleicht interessant für den einen oder anderen "Versicherungsfachtrallalla" hier, dass man Dir 'ne Versicherung verkaufen könnte, die das Risiko eines Einfalls von slawischen Horden absichert!
Wolle Rose kaufe?Geändert von AcidUser (11.01.2012 um 23:23 Uhr) Grund: Tradition
Grüsse ausser Hauptstadt,
Frank (U.N.V.E.U)
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11.01.2012, 23:49 #9
wolle Rose essen
Ulrich hat recht, deswegen aufpassen wer wen was verleiht! oder Rabattretter vereinbaren, dann wirst Du zwar intern gestuft, merkst es aber im Portemonnaie nicht__________________________________________
von mir aus......
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12.01.2012, 07:04 #10
Frank, mein Großer...ich hatte auch eine Versicherung für den ungemütlichen Fall, wenn der Himmel über Berlin eingestürzt wäre...von daher war die charmante Versicherungsfachangestellte tatsächlich bei mir erfolgreich...ich bin da einfach empfänglich und verführbar, hab sie dann aber auch ordentlich geehelicht
Gruß, Hotte aus Berlin
Leichtigkeit von Ballerinas und die Schlagkraft von Bulldozern !
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12.01.2012, 08:22 #11
- Registriert seit
- 15.06.2005
- Ort
- WF, Stadt des Jägermeister
- Beiträge
- 279
Da der Schaden mit einem Kfz verursacht wurde, greift die Versicherung des Kfz. Es steht dem Versicherungsnehmer natürlich frei, sich am Verursacher schadlos zu halten ...
Holger P.
HALTE DURCH!!
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12.01.2012, 12:30 #12
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