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  1. #1
    ehemaliges mitglied
    Gast

    Ausrufezeichen An die Eigenheimbesitzer: Grundsteuer sparen mit kurzem Brief bis 31.12.11 ans F'amt!

    Hallo zusammen,

    ich bin auf dem Sprung und habe auf die schnelle in der Suche nichts dazu gefunden.

    Die Grundsteuer steht derzeit auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Nach Einschätzung von Experten ist es gut möglich, dass die geltende Regelung und damit die rechtliche Basis für die Grundsteuer entfällt. Je nachdem, was das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall als Übergangsregelung bestimmt, kann das eine Steuerersparnis für Eigenheimbesitzer und Wohnungseigentümer bedeuten. (...)
    Quelle, weitere Infos und Muster-Brief für Antrag auf Aufhebung des Einheitswertes findet Ihr z. B. hier.

    Guten Rutsch!

  2. #2
    Double-Red Avatar von sausapia
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    well done, Darren

    Rheinische Grüße, Frank

  3. #3
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Wie bekomme ich das jetzt noch bis zum 31.12. zugestellt?
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von siggi415
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    In den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
    >> Gruß Siggi <<

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  5. #5
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Dann bekommt der am Montag den Eingangsstempel der Poststelle.

    Edit: Der Brief, nicht der Briefkasten.
    Geändert von Spacewalker (30.12.2011 um 15:51 Uhr)
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  6. #6
    PREMIUM MEMBER Avatar von siggi415
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    Ja und. Stichtag ist der 31.12, 0:00h. Und Du kannst ja nichts dafür, das um 23:59 keiner mehr dort arbeitet. Und dann hast Du ja vielleicht noch einen Zeugen, der den Einwurf bezeugen kann. Also werden sie das als fristgerecht betrachten.
    >> Gruß Siggi <<

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  7. #7
    Freccione Avatar von Moin
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    Wenn ich das auf die Schnelle richtig blicke, bringt das wohl nichts, wenn man seit vielen Jahren den selben Betrag bezahlt..?

    "Außerdem ist der BdSt der Meinung, dass dies nur bei Einheitswertbescheiden ab dem Jahr 2007 verlangt werden kann: “Die meisten Steuerzahler haben ihren Einheitswertbescheid jedoch weit vor dem Jahr 2007 erhalten. Für sie dürfte sich ein Antrag auf rückwirkende Aufhebung nicht mehr lohnen, da die vierjährige Festsetzungsverjährungsfrist prinzipiell bereits abgelaufen ist”, heißt es weiter."
    Quelle: http://www.verbraucher-papst.de/aktu...egtem-handeln/


    Beste Grüße
    Frank

  8. #8
    Zitat Zitat von siggi415 Beitrag anzeigen
    Ja und. Stichtag ist der 31.12, 0:00h.
    Also Silvester Morgen! (nicht um Mitternacht des Jahreswechsels!) Also müsste man heute abend dort noch hin, nicht morgen.
    77 Grüße!
    Gerhard

  9. #9
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Sowas hatte ich vor vielen Jahren schon mal. Da wurde das nicht anerkannt.

    Allerdings habe gerade im allwissenden WWW gelesen, dass die Finanzämter inzwischen teilweise Briefkästen haben, wo die Post zeitlich getrennt wird. Ich hoffe dann mal, dass das bei meinem inzwischen der Fall ist. Ich versuch's halt mal.

    Das rot-grüne Bündnis im Stadtrat der Stadt Köln hat eh gerade eine Erhöhung der Grundsteuer beschlossen, um den Winterdienst zu finanzieren, den's bei mir in der Strasse gar nicht gibt.

    Edit: Sehe gerade den Post von Frank. Dann kann ich mir das ja doch schenken.
    Geändert von Spacewalker (30.12.2011 um 16:14 Uhr)
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  10. #10
    Daytona Avatar von Matti
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    Wenn dann 31.12. 24:00 Uhr. Und die Finanzämter haben sicher einen Nachtbriefkasten, der um 0:00 Uhr "umschaltet".
    Die Sinnhaftigkeit der Aktion wird sich aber noch zeigen, die Kommunen lassen sich da schon was einfallen...
    Viele Grüße
    Matthias


  11. #11
    Yacht-Master Avatar von MSA
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    Zitat Zitat von Matti Beitrag anzeigen
    Wenn dann 31.12. 24:00 Uhr. Und die Finanzämter haben sicher einen Nachtbriefkasten, der um 0:00 Uhr "umschaltet".
    Genau so gehts.

  12. #12
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Ich hätte die Info gerne früher gegeben, habe jedoch auch erst heute früh von meinem Schwiegerpapa davon erfahren. Habe den Schrieb selbst erst heute per Einschreiben an das Finanzamt geschickt. Lt. Auskunft der netten Dame am Postschalter wird dieser i. d. R. am nächsten Tag zugestellt. Ist ja nicht mein Problem, dass das Finanzamt am Samstag nicht arbeitet. Wird jedoch ziemlich wahrscheinlich vor dem 'Stichtag' zugestellt. Wenn nicht, hab' ich ja noch die Nummer von NicoH.

    Ob es sich jetzt wirklich rentiert, muss sich zeigen. Verlieren kann ich ja mal nix ... daher auch der Thread.

  13. #13
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Darren, Du kannst das auch noch faxen. Hauptsache ist, dass es bis morgen Abend - Mitternacht - dort eingeht.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  14. #14
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Danke, Nico!

    Wie es der Zufall will, hab' ich mir heute im CentrO in Oberhausen ein All-in-One Multifunktionsgerät geholt. Scannen, drucken UND faxen. Wenn es mir gelingt, selbiges (W-LAN fähig) innerhalb der nächsten 24 Std. in Betrieb zu nehmen, kommt's noch rechtzeitig an. Hurra.

  15. #15
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Alles Pillepalle und verlorene Zeit.
    Sollte das BVerfG entscheiden, dass die Feststellungen der Einheitswerte auf Basis der alten Werte verfassungswidrig sein sollte, wird es dem Gesetzgeber auftragen dies ab eine bestimmten Datum neu zu regeln. Das war´s dann aber auch . Eine andere Entscheidung ist unter Berücksichtigung der leeren Kassen nicht denkbar. Wäre im übrigen auch die Standartlösung des BVerfG.
    Grüße

    Bernd

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