Hallo Hugo,
Du bist auf der sicheren Seite.
Lass Dich nicht auf einen Eiertanz im Schriftverkehr ein, sondern lehne schlichtweg die Haftung auf Wasserdichtigkeit ab, da u. U. ein Handhabungsfehler des Käufers nicht auszuschliessen ist.
Verweise auf die vor dem verkauft kontrollierte Uhr auf Wasserdichtigkeit. basta
Er ist auch in der Beweispflicht wenn es wieder erwarten zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen sollte. Vieleicht will er Dich auch linken und hat Deine Uhr nur ersteigert, weil er die gleiche schon hat und die leider einen Wasserschaden hat, den er nicht reparieren lassen möchte, sondern tauscht sein komplettes Werk in Dein Gehäuse und möchte nun von Dir den Kaufpreis zurück erstattet bekommen. So hat er kostenlos eine reparierte Uhr. In diesem Fall, beabsichtigt er einen Betrug der wahrlich schwer zu beweisen ist. Aber schon häufiger gemacht wurde. Ich frage mich gerade, wer die Uhr geöffnet hat um dem Käufer den angeblichen Wasserschaden mitgeteilt hat... 8)
Also tu nichts, im Notfall gibt es Juristen und Sachverständige...
Eine Gute Zeit wünscht. . .
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08.04.2004, 16:31 #13AndreasGast
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