Zitat Zitat von Agent0815 Beitrag anzeigen
Durch eine Änderung im "Steuervereinfachungsgesetz 2011" leider nimmer attraktiv, da nun in den Jahren 2012 und 2013 der steuerfreie Zuschuss des AG zur KV als Einnahme zu versteuern ist.
Hinzu kommt noch die Beitragsrückerstattung, die ich als Arztmuffel, jährlich erhalte. Steuerlich unfair finde ich, dass ich die Kosten für den Selbstbehalt nicht steuerlich geltend machen kann, aber die Beitragsrückerstattung zu versteuern habe.