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  1. #1
    Daytona Avatar von Agent0815
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    An alle "privaten" e-bay Anbieter mit vielen Artikel....

    .....es könnte teuer werden:
    Finanzgericht BW:

    1. Wird die Internet-Auktionsplattform "e-bay" dazu genutzt, auf längere Dauer und mit erheblicher Intensität eine Vielzahl von Gegenständen (1.200 Verkäufe in drei Jahren) mit Liebhaberwert zu veräußern, unterliegen die Verkaufsentgelte der Umsatzsteuer.

    2. Die Nachhaltigkeit der Tätigkeit lässt sich nicht deshalb verneinen, weil es an den für die Annahme einer Händlertätigkeit entscheidenden Einkäufen fehlt, wenn jeweils eigenständige und untereinander nicht in Beziehung stehende Sammlungen verkauft werden.

    Da kann der Bursche nur noch auf den BFH hoffen.
    Geändert von Agent0815 (08.12.2011 um 12:48 Uhr)
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  2. #2
    Sea-Dweller Avatar von Wurstwasser
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    Naja, soooo überraschend ist es ja nun nicht, oder? Bei 400 Verkäufen pro Jahr ist das schließlich mehr als eine auslaufende Auktion pro Tag.

    Viele Grüße,
    Malte

  3. #3
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    Aber bei einer Sammlungsauflösung, die man ggfs. über Jahre angesammelt hat, mutet das Urteil doch etwas merkwürdig an, dass der Erlös dann umsatzsteuerpflichtig wäre.

  4. #4
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Seh ich auch so. Allein die Abwicklung der Verkäufe entspricht ja schon einem Teilzeitjob. Was mich wundert, ist die Umsatzsteuer. Die gibts doch nur auf Neuware. Differenzbesteuerung und natürlich Einkommensteuer, aber Umsatzsteuer?
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  5. #5
    Yacht-Master
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    Hmm, nun soll ich also Umsatzsteuer zahlen oder ein Gewerbe anmelden wenn ich die geerbte Briefmarkensammlung meines Opas verkaufen will....
    Gruß,
    Tim

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