Zitat Zitat von Tschebyscheff Beitrag anzeigen
Wenn ich das dann nach der Reparatur bekomme, ist es für mich okay. Dann wird die Karre repariert und gut.
Wenn Du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, bekommt Du die Umsatzsteuer nicht ausgezahlt, sondern darfst sie selbst löhnen und dann in der USt.-Erklärung geltend machen.