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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von Morgan911
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    04.12.2009
    Beiträge
    2.787
    Es sind keine Sachen im Fahrzeug beschädigt worden. Der genannte § bezieht sich auf die eingebrachten Sachen im Hotelzimmer.

    Ich würde den am Fahrzeug entstandenen Schaden entspannt regulieren und meinem Kunden (Gastwirt) zur Auflage machen, seine Absperrpfeiler
    warten zulassen.
    Gruß Klaus

  2. #2
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von Morgan911 Beitrag anzeigen
    Es sind keine Sachen im Fahrzeug beschädigt worden. Der genannte § bezieht sich auf die eingebrachten Sachen im Hotelzimmer.
    Das ist so nicht korrekt. Der § bezieht sich eben auch auf Fahrzeuge.

    § 701 BGB
    (4) Die Ersatzpflicht erstreckt sich nicht auf Fahrzeuge, auf Sachen, die in einem Fahrzeug belassen worden sind, und auf lebende Tiere.

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