Zitat Zitat von Morgan911 Beitrag anzeigen
Es sind keine Sachen im Fahrzeug beschädigt worden. Der genannte § bezieht sich auf die eingebrachten Sachen im Hotelzimmer.
Das ist so nicht korrekt. Der § bezieht sich eben auch auf Fahrzeuge.

§ 701 BGB
(4) Die Ersatzpflicht erstreckt sich nicht auf Fahrzeuge, auf Sachen, die in einem Fahrzeug belassen worden sind, und auf lebende Tiere.