Zitat von Morgan911 Es sind keine Sachen im Fahrzeug beschädigt worden. Der genannte § bezieht sich auf die eingebrachten Sachen im Hotelzimmer. Das ist so nicht korrekt. Der § bezieht sich eben auch auf Fahrzeuge. § 701 BGB (4) Die Ersatzpflicht erstreckt sich nicht auf Fahrzeuge, auf Sachen, die in einem Fahrzeug belassen worden sind, und auf lebende Tiere.
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