Ergebnis 1 bis 20 von 34

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Yacht-Master
    Registriert seit
    24.03.2004
    Ort
    BaWü
    Beiträge
    1.652
    Zitat Zitat von löwenzahn Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für Eure Antworten. Da bleibt tatsächlich nicht anderes übrig, als das Fahrzeug an einen Gewerbetreibenden zu verkaufen, um eine Gewährleistung auszuschließen.

    Liebe Grüße

    Michael
    Sogar im Gebrauchtwagenhandel (also nicht nur, wenn irgend ein Gewerbetreibender sein Auto verkauft) ist es inzwischen üblich, sich vom Käufer schriftlich bestätigen zu lassen, dass er selbst Gewerbetreibender ist und damit die Gewährleistung ausgeschlossen ist. Damit wird die ganze "Gewährleistungspflicht" unterwandert.
    Gruß Andi S. aus V.

    "Man versehe mich mit Luxus, auf alles Notwendige kann ich verzichten." (Oscar Wilde)
    16600 - 118208 - 16710 - 16610LV - 16200 - 16618LB - 16570WD - 16718 - 116264

  2. #2
    PREMIUM MEMBER
    Registriert seit
    09.05.2007
    Ort
    Rolex Republic
    Beiträge
    3.896
    Themenstarter
    Nochmals die Frage, die bisher unbeantwortet blieb:

    Kann der private Käufer in einen Zusatzvertrag auf die Gewährleistung verzichten und ist dies wirksam, oder von vorn herein nichtig?

    LG

    Michael

    P.S.: Danke für alle Antworten.

  3. #3
    Yacht-Master
    Registriert seit
    24.03.2004
    Ort
    BaWü
    Beiträge
    1.652
    Zitat Zitat von löwenzahn Beitrag anzeigen
    Nochmals die Frage, die bisher unbeantwortet blieb:

    Kann der private Käufer in einen Zusatzvertrag auf die Gewährleistung verzichten und ist dies wirksam, oder von vorn herein nichtig?

    LG

    Michael

    P.S.: Danke für alle Antworten.
    Und hier nochmal die Antwort: Wenn dir der Käufer bescheinigt, dass er Gewerbetreibender ist (unerheblich, ob das stimmt oder nicht) gibt es keine Gewährleistung. Ist wie gesagt inzwischen sogar bei Gebrauchtwagenhändlern üblich, zumindest im unteren Preissegment. Diese Bescheinigung wird natürlich freiwillig unterschrieben. Dafür ist das Auto dann entsprechend "günstiger".
    Gruß Andi S. aus V.

    "Man versehe mich mit Luxus, auf alles Notwendige kann ich verzichten." (Oscar Wilde)
    16600 - 118208 - 16710 - 16610LV - 16200 - 16618LB - 16570WD - 16718 - 116264

  4. #4
    ehemaliges mitglied 24812
    Gast
    Zitat Zitat von löwenzahn Beitrag anzeigen
    Nochmals die Frage, die bisher unbeantwortet blieb:

    Kann der private Käufer in einen Zusatzvertrag auf die Gewährleistung verzichten und ist dies wirksam, oder von vorn herein nichtig?

    LG

    Michael

    P.S.: Danke für alle Antworten.
    Günstiger als das Gesetz es vorschreibt dürfen die Bedingungen für den Vertragspartner, der das Angebot erhält, immer ausfallen. Somit ist ausschlaggebend, von wem das Angebot ausgeht. Der gewerbliche VK darf die Gewährleistung nicht ausschließen, der Käufer schon. Dies sollte dann auch klar erkennbar sein.
    Geändert von ehemaliges mitglied 24812 (26.11.2011 um 23:11 Uhr)

Ähnliche Themen

  1. Augen auf beim Autoverkauf
    Von ehemaliges mitglied im Forum Off Topic
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 21.11.2009, 10:47
  2. Autoverkauf - irgendwie strange!?!
    Von kurvenfeger im Forum Off Topic
    Antworten: 34
    Letzter Beitrag: 04.06.2008, 15:42
  3. Autoverkauf Mobile
    Von Yacht-Master M1 im Forum Off Topic
    Antworten: 14
    Letzter Beitrag: 02.05.2008, 17:21
  4. Autoverkauf ins Ausland
    Von Armando im Forum Off Topic
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 10.10.2007, 11:43

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •