Vollkommen richtig.
Ein Hinweis noch: Bei Verkauf alle Mängel des Wagens schriftlich im Kaufvertrag angeben. Eher zuviel als zuwenig. Der Verkäufer haftet nur für Mängel, die zum Verkaufszeitpunkt ihm bekannt waren. Bei neuen Mängeln nach Verkauf ist hier in der Nachweispflicht für die ersten sechs Monate. Danach kehrt sich das Ganze um.
D.h. Steht im Kaufvertrag, dass der Wagen z.B. Probleme mit dem Anlasser hat oder Schiebedach geht nur langsam auf und dieses Teil geht tatsächlich innerhalb dieser Zeit kaputt, muss der Verkäufer nicht haften.
Ergebnis 1 bis 20 von 34
Thema: Autoverkauf-Gewährleistung
Baum-Darstellung
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17.01.2012, 20:36 #29
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