Zitat Zitat von löwenzahn Beitrag anzeigen
Vielen Dank für Eure Antworten. Da bleibt tatsächlich nicht anderes übrig, als das Fahrzeug an einen Gewerbetreibenden zu verkaufen, um eine Gewährleistung auszuschließen.

Liebe Grüße

Michael
Sogar im Gebrauchtwagenhandel (also nicht nur, wenn irgend ein Gewerbetreibender sein Auto verkauft) ist es inzwischen üblich, sich vom Käufer schriftlich bestätigen zu lassen, dass er selbst Gewerbetreibender ist und damit die Gewährleistung ausgeschlossen ist. Damit wird die ganze "Gewährleistungspflicht" unterwandert.