Zitat Zitat von löwenzahn Beitrag anzeigen
Wie lange muß die Ehefrau den Wagen halten?
Wenn der Wagen gar nicht auf sie zugelassen ist, sondern sie ihn nur verkauft, kanns auch der blödeste Richter im Streitfall nicht ignorieren. Es sollte eine "angemessene" Zeit sein. Einen festdefinierten Zeitraum gibts, soweit ich weiss, nicht.

Als privater kann man die Sachmängelhaftung bei Gebrauchtwaren vertraglich ausschliessen.