Liebe Kollegen,
ich vor 3 Jahren über die Dresdner Bank Anteile beim Degi International Immobilienfonds gekauft. Die Anteile habe ich im Zuge des Verkaufs der Dresdner Bank zur Allianz Bank geschafft.
Nun ist der Degi seit Nov. letzten Jahres geschlossen und wird auch bis diesen November geschlossen bleiben.
Was heisst das als Laie für mich, ausser das ich z. Zt. nicht an mein Geld kann?
Sollte ich zum nächst möglichen Zeitpunkt verkaufen und versuchen auszusteigen, oder einfach Ruhe bewahren und das Thema eher langfristig sehen. Wenn der Fonds wieder geöffnet wird, kann man davon ausgehen dass erstmal Panikverkäufe stattfinden - was den Kurs nicht grad in die Höhe treiben wird. Also einfach aussitzen und drauf warten das es wieder besser wird?
Kennt sich hier jemand mit der Thematik besser aus und kann mir einen Rat geben?
Ergebnis 1 bis 20 von 26
Hybrid-Darstellung
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26.03.2010, 17:31 #1
Offener Immobilienfonds "Degi International"
Viele Grüße
Wolfgang
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25.10.2011, 17:03 #2
soeben kam die Mitteilung das der Degi International abgewickelt wird
Gruß Tom
http://i47.tinypic.com/23r4u8x.jpg
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25.10.2011, 17:38 #3
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Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertreten zahlreiche Anleger von verschiedenen offenen Immobilienfonds. Anleger vom AXA Immoselect und vom Degi International haben laut Hahn zwei Handlungsalternativen: „Sie können ihre Anteile weiter halten oder diese am Zweitmarkt mit einem Abschlag von etwa 50 Prozent im Verhältnis zum damaligen Kaufkurs verkaufen. Zweitens können betroffene Anleger etwaige Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank und vorsorglich auch gegen die Kapitalanlagegesellschaften fachanwaltlich prüfen lassen. Grundlage dafür sind eine mögliche Falschberatung und eventuell fehlerhafte Angaben im Prospekt. Die betroffenen Anleger müssen sich allerdings beeilen", empfiehlt Hahn, „denn Schadensersatzansprüche verjähren bei fahrlässiger Pflichtverletzung spätestens drei Jahre nach Erwerb der Fondsanteile. Selbst dann, wenn nur noch Ansprüche wegen vorsätzlicher Pflichtverletzung aufgrund der Verheimlichung von Rückvergütungen gegen die beratende Bank gegeben sein sollten", so Hahn abschließend, „könnten diese unter Umständen zum 2. Januar 2012 verjähren".
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25.10.2011, 22:51 #4
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Übel.
Viele Grüße, Florian!
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26.10.2011, 07:33 #5
wer evtl eine Rechtschutzversicherung hat, sollte auch dieses Urteil kennen
http://www.boerse-online.de/steuern/...en/630689.htmlGruß Tom
http://i47.tinypic.com/23r4u8x.jpg
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26.10.2011, 09:57 #6
ein besonderes Problem ist, das die Fonds zur Verwertung nur 2 Jahre Zeit haben, danch gehen die Vermögensgegenstände und die Verwaltung an die Depotbank über. Die Depotbanken werden sich mal schön bedanken.
Gruß Ulrich
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04.11.2011, 11:35 #7
hier auch eine Idee
http://www.ftd.de/finanzen/maerkte/:.../60124784.htmlGruß Ulrich
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12.11.2011, 12:30 #8
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Ein richtiger Lude, das weiß jeder Anfänger im Gewerbe, trägt seinen Notgroschen am Handgelenk: eine Armbanduhr der Marke Rolex
(Der Spiegel 02.05.1983)
Beste Grüße Manuel
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