Zitat Zitat von Flo74 Beitrag anzeigen
Frage zum Eingangsthema:
wie genau läuft das denn nun ab?

- Polizei rufen und Sachlage feststellen lassen
- Anzeige gegen Unbekannt
- Anruf bei der Versicherung und Meldung machen (Angabe Fallnummer Polizei?)
- Abwarten

Grob richtig?

Könnte Jemand bitte die bürokratischen Hürden/Zwischenschritte stichpunktmäßig ergänzen, also z.B. was muss man selber erbringen usw.?

Ist das Einbrucht (TG) mit Diebstahl oder ist das schlichtweg "Autodiebstahl"?

Dnke!
Hi Flo,
genau so war es bisher. Laut allen Beteilgten muss ich jetzt 4 Wochen abwarten. Tatbestand ist schwerer Diebstahl nach ?? BGB (muss ich nachsehen)
Mich würde auch interessieren, wie es weitergeht, sofern das Auto nicht wieder auftaucht. Restwert vs. Zeitwert, wer legt Zeitwert fest etc. Gibt es hier einen Experten?
Ich habe in dieser Woche soviel zu tun, dass ich mich erst nächste Woche damit intensiv beschäftigen kann...

Nochmals Dank für Eure Zeilen, Grüsse, Tim.