Jetzt isse wech )

Original von hugo
mönsch helmut,
hintergehst du etwa das forum?
Als ich die Uhr Anfang März erstmals bei eBoy postete, war recht viel Unruhe im SC....mindestens 90% der Member hier sind ohnehin Dauergäste bei eBay

Original von Prüfer
"Unternehmereigenschaft" und somit Gültigkeit von § 312b BGB zu vermuten...

Gruss
Prüfer
....Nomen est omen

Involviere mich bitte mit meinen paar Uhren nicht mit dem Fernabsatzgesetz ....; wir haben hier Uhrenliebhaber, die Hunderte von Uhren auf dem Konto stehen haben...ich bin nur Freizeitkonzi ohne Gewinnerzielungsabsicht