Durch den Deal über eBay habt Ihr einen Kaufvertrag geschlossen, an den Ihr beide erstmal gebunden seid. Da kann man sich das nicht hinterher einfach nochmal anders überlegen.
Selbst dann, wenn der Käufer nicht zahlt, bleibt der Kaufvertrag erstmal bestehen.
Der Kaufpreis ist sofort fällig, aber Ihr könnt Euch anders einigen, etwa indem Du ihm eine Zahlungsfrist einräumst.
Du kannst dem Käufer nun - unabhängig davon, was er Dir geschrieben hat - eine "angemessene Frist" setzen. Bei einem einfachen Kauf einfacher Dinge dürfte diese Frist vielleicht zwei Wochen betragen. Danach erst kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten. D.h. Du sagst ihm jetzt "Danke für Deine Nachricht, ich erwarte das Geld in zwei Wochen auf meinem Konto (21.11. eingehend), sollte es bis dahin nicht gutgeschrieben sein, werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten".
Soweit die rechtliche Situation.
Wenn Du meinst, dass das eh ein Spaßbieter war und Du nicht befürchten musst, dass er Dich irgendwann an dem Vertrag festhält, dann kannst Du es natürlich sofort wieder verkaufen - juristisch nicht in Ordnung, aber für Dich ggfs. praktikabler.
Ergebnis 1 bis 4 von 4
Baum-Darstellung
-
08.10.2011, 11:05 #4Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
Ähnliche Themen
-
Hilfe erwünscht - I-Phone Kauf ...
Von ehemaliges mitglied im Forum Off TopicAntworten: 22Letzter Beitrag: 04.01.2010, 17:36 -
[Diplomarbeit] Hilfe beim Beispiel: ROLEX erwünscht
Von paxchen im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 3Letzter Beitrag: 25.03.2009, 10:16 -
rechtliche frage
Von ibi im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 12Letzter Beitrag: 05.12.2007, 16:24 -
eBay Ärger - Hilfe erwünscht
Von squares im Forum Off TopicAntworten: 58Letzter Beitrag: 02.08.2007, 21:49 -
Hilfe von Tudor-Spezialisten erwünscht!
Von wulfman im Forum TudorAntworten: 6Letzter Beitrag: 16.06.2007, 10:09
Lesezeichen