Ich habe mich eben mit einem Kollegen unterhalten, welcher sich als Freelancer selbständig machen möchte.
Er wird als Freelancer für einen Ing.-Dienstleister arbeiten, welcher wiederum fur einen Automibilhersteller tätig ist.
Das heißt, der Dienstleister gibt einen befristeten (1 Jahr) Auftrag des OEM´s an ihn als Freelancer weiter. Er wird damit voll ausgelastet sein.
Und was ist wenn er den Auftrag erneut an Land zieht...???
Ist er dann Scheinselbständig?
Wir haben da grand rumdiskutiert und sind auf kein wirkliches Ergebnis gekommen.
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Ergebnis 1 bis 14 von 14
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06.10.2011, 12:35 #1
Frage zur Scheinselbständigkeit
Geändert von Subdate300 (06.10.2011 um 12:36 Uhr)
Beste Grüße, Steff
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