Hallo,
sicher gibts hier Mitglieder die sich in den Weiten des Kaufrechts auskennen.
Wer ist in der Pflicht nachzuweisen ob der Käufer eine Auftragsbestätigung erhalten hst ?
Sachlage:
A macht eine Vertragsänderung bei B , sagen wir mal von einem Telefontarif Vertrag. Dies wird telefonisch gemacht. Nun läuft der Vertag seit 9 Monaten.
A möchte nun den Vertrag kündigen. B sagt, geht nicht da mindestens 24 Monate Laufzeit laut AGB. AGB wurden mit der Vertragsbestätigung zugeschickt.
A sagt, keine Bestätigung bekommen, damit auch keine AGB und unterschrieben habe ich nichts.
Was nun. Ist eine wirksame Änderung zustande gekommen ? Muss B nachweisen das A eine Auftragsbestätigung erhalten hat damit Vertrag gültig ist / bleibt ?
Gruss
Micha