Hallo,

sicher gibts hier Mitglieder die sich in den Weiten des Kaufrechts auskennen.

Wer ist in der Pflicht nachzuweisen ob der Käufer eine Auftragsbestätigung erhalten hst ?

Sachlage:

A macht eine Vertragsänderung bei B , sagen wir mal von einem Telefontarif Vertrag. Dies wird telefonisch gemacht. Nun läuft der Vertag seit 9 Monaten.

A möchte nun den Vertrag kündigen. B sagt, geht nicht da mindestens 24 Monate Laufzeit laut AGB. AGB wurden mit der Vertragsbestätigung zugeschickt.

A sagt, keine Bestätigung bekommen, damit auch keine AGB und unterschrieben habe ich nichts.

Was nun. Ist eine wirksame Änderung zustande gekommen ? Muss B nachweisen das A eine Auftragsbestätigung erhalten hat damit Vertrag gültig ist / bleibt ?


Gruss
Micha