Fritz, ohne unsere Rechtsexperten vorzugreifen meine
ich 3 Jahre. Aber lassen wir unsere Spezialisten mal
zu Wort kommen.
LG Manfred
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20.09.2011, 13:17 #1
Jura: Falsche Mietnebenkostenabrechnung Kaltwasser seit 2001
Hallo,
ich hab auch mal ne Jura Frage und würde mich über Hilfe sehr freuen..
Mieter (ICH) bezieht im Jahr 2001 140 qm gewerbliche Räume von privatem Vermieter im EG.
Mietwohnung im 1 OG.
Gesamtwasseruhr von der Stadt.
Mieter stellt jetzt durch Umbaumaßnahmen fest, daß ein Kaltwasserzähler das Wasser was bereits durch einen anderen Zähler läuft noch mal zählt.
Der ein paar mal in zehn Jahren gewechselte Mieter im 1OG hat immer die Differenz der Hauptuhr minus die beiden Uhren für das EG bezahlt.
Schaden 2010 64 Kubikmeter Wasser , ca. 200 Euro.
Die Ablesung / Abrechnung und die Uhren sind von einer Firma, früher i..a, jetzt Te..em.
Wer ist verantwortlich. Te..em antwortet nicht auf meine Mail. Ich werfe Ihnen grobe Fahrlässigkeit bei der Installation vor. Sie beschuldigen den Vermieter, ich solle mich an Ihn wenden...
Wie viele Jahre kann ich zurückfordern.
Vielen Dank..
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20.09.2011, 13:32 #2Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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20.09.2011, 13:39 #3
so was mit drei Jahren habe ich auch gelesen, aber ab wann, hieße das jetzt 2010,2009 und 2008 ???
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20.09.2011, 13:47 #4
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20.09.2011, 13:53 #5RAMichelGast
2008 bis heute, der Rest ist verjährt.
Wieso ist der Fehler erst jetzt aufgefallen?
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20.09.2011, 14:00 #6
weil das Haus zwei getrennte Keller hat, ich dachte der Zähler in meinem Keller zählt die Praxis und der Zähler im anderen Keller den Schond, aber es geht erst hinter dem Zähler die Leitung für den Rest der Praxis ab. Also wird in meinem Keller doppelt gezählt. Habe halt nie nachgeschaut und kein Gefühl für gehabt was so eine Praxis an Wasser verbraucht. Der Vermieter hat auch nie einen Vorteil gehabt, weil er das Geld dem anderen Mieter ja nicht berechnet hat..
Was nun ??
2008 bis 2010 sind ungefähr 610 Euro
Was ist mit dieser Ablesefirma, die haben das ja auch verbockt, kann ich die nicht für die letzten 10 Jahre belangen, wegen grober Fahrlässigkeit und dafür das Sie für Ihr tuen keine Verantwortung übernehmen, die Vollpfosten !!!
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20.09.2011, 14:15 #7
desswegen sollent Zähler immer genau gekennzeichnet sein, sprich beschriftet/Sticker ect..
Schuld...alle wohl einwenig....etwas merhr der Vermieter
Gruss
WumTGT - Trinken gegen Terror
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20.09.2011, 15:04 #8
no no no, die Firma hat das ja alles installiert, abgerechet und dafür 300 ucken pro Jahr kassiert.
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20.09.2011, 16:49 #9
Deswegen bin ich auch gegen die WW-Verdummungsmesser an Heizkörpern.
77 Grüße!
Gerhard
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20.09.2011, 16:54 #10
mit der entstehenden Ungerechtigkeit bei solch einem Dunstedings kann man in Ermangelung besseren doch leben. Die besch...en doch alle Parteien gleich. Aber diese Unternehmen hat ja falsch gearbeitet und sich dafür bezahlen lassen; gerade eine nette Mail bekommen auf meine Nachfrage: Guten Tag Herr ....
Womit können wir Ihnen helfen ?
Email Co Empfänger der CEO ???
Halten die mich für doof, oder ist so was inzwischen gelebte Kundenbindung ?Geändert von FritzEots (20.09.2011 um 16:56 Uhr)
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20.09.2011, 19:39 #11RAMichelGast
Dein Ansprechpartner ist der Vermieter. Der hat den Abrechner als Vertragspartner und holt sich die Kohle von ihm wieder. Aber halt nur ab 2008.
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